Indiens Lebensmittelsicherheits- und -standardsbehörde (FSSAI) hat den Entwurf der Änderung der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (Lebensmittelproduktstandards und Lebensmittelzusatzstoffe) aus dem Jahr 2026 veröffentlicht. Dieser schlägt neue Standards für kleinere Samenöle, essbare Samen und zulässige Zusatzstoffe in Traubenweinen vor; die wichtigsten Vorschläge sind: 1. Kleinere Samenöle (Verordnung 2.2.10): Neue Standards für Chilisamenöl, Moschusmelonensamenöl, Okrasamenöl und Tomatensamenöl. Hexan-Rückstandsgrenze von 5 mg/kg für lösungsmittelextrahierte Öle; kaltgepresste Öle müssen frei von Hexanrückständen sein. Qualitätsspezifikationen bezüglich Säurezahl sowie Eisen- und Kupfergehalt. Öle müssen frei von Ranzigkeit, Verfälschungen, Mineralöl sowie zugesetzten Farben oder Aromen sein. 2. Essbare Samen (Verordnung 2.3.66): Neue Spezifikationen für essbare Pflanzensamen und Ölsamen, die für den direkten menschlichen Verzehr bestimmt sind. Maximal 8 % Feuchtigkeit. Maximal 1,25 % freie Fettsäuren. Maximal 0,1 % Fremdstoffe. 3. Traubenweine: Vorschlag, Kaliumpolyaspartat (INS 456) in Traubenweinen bis zu einem Höchstgehalt von 100 mg/kg zuzulassen.
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