Am 1. Juni 2026 veröffentlichte das Bureau of Indian Standards (BIS) den Entwurf der Änderung Nr. 2 zu IS 4955:2020, Haushaltswaschmittelpulver – Spezifikation (Fünfte Überarbeitung), zur öffentlichen Konsultation. Der Entwurf wurde vom Sektionalausschuss für Seifen und andere oberflächenaktive Mittel (CHD 25) herausgegeben und schlägt wesentliche Überarbeitungen vor, die darauf abzielen, die Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Produktzusammensetzung für Haushaltswaschmittelpulver zu verschärfen. Gemäß der vorgeschlagenen Änderung würde eine neue Klausel 5.7 eingefügt, die vorschreibt, dass Haushaltswaschmittelpulver bei Prüfung gemäß der in Anhang D vorgeschriebenen Methode kein Phosphat enthalten dürfen. Diese Änderung spiegelt die wachsende regulatorische Aufmerksamkeit für die Umweltauswirkungen phosphathaltiger Waschmittel wider, insbesondere deren Beitrag zur Wasserverschmutzung und Eutrophierung. Darüber hinaus schlägt die Änderung die Streichung der gesamten Zeile, die der Seriennummer (ii) in Tabelle 1 entspricht, vor, wodurch eine bestehende Spezifikationsanforderung aus dem Standard entfernt wird. Der Änderungsentwurf steht derzeit zur Überprüfung und Kommentierung durch Interessengruppen offen. Hersteller, Industrieverbände, Prüflabore, Verbrauchergruppen und andere interessierte Parteien sind eingeladen, Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen zu geben. Die letzte Frist für die Einreichung von Kommentaren ist der 9. August 2026.

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Bureau of Indian Standards (BIS); Haushaltswaschmittelpulver; Sektionalausschuss für Seifen und andere oberflächenaktive Mittel (CHD 25)