Indonesiens Lebensmittelbehörde hat neue Anforderungen für die Verwendung von Kollagen in verarbeiteten Lebensmitteln eingeführt. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen bleibt Kollagen eine zulässige nicht-ernährungsphysiologische Substanz in verarbeiteten Lebensmitteln, ausgenommen Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (PKGK). Um die Verbrauchersicherheit angesichts des steigenden Kollagenkonsums zu gewährleisten, wurde eine maximale Verwendungsmenge von 10 Gramm Kollagen pro Portion oder pro Packung festgelegt. Produkte, die diese Grenze überschreiten, müssen einer spezifischen Verwendungsbewertung durch die Direktion für die Standardisierung verarbeiteter Lebensmittel unterzogen werden.
Die Anforderungen gelten für neue und anhängige Registrierungsanträge, während Produkte, die bereits über Vertriebsgenehmigungen verfügen, innerhalb von 18 Monaten durch eine Registrierung der Zusammensetzungsvariation die Konformität erreichen müssen. Nicht konforme Produkte können administrativen Sanktionen unterliegen, einschließlich des Entzugs von Vertriebsgenehmigungen.
Verbrauchernachrichten Region