Am 29. April 2026 erließ die Indonesische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht (BPOM) die Verordnung Nr. 6 von 2026, die offizielle Verfahren für die Beantragung und Ausstellung von Exportzertifikaten für verarbeitete Lebensmittel (SKE Pangan Olahan) festlegt.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Exportzertifizierungsverfahren zu standardisieren, die Wettbewerbsfähigkeit indonesischer Exporte von verarbeiteten Lebensmitteln zu stärken und sicherzustellen, dass exportierte Produkte den Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Qualität, Ernährung und den Vorgaben des Importlandes entsprechen.
Gemäß der neuen Verordnung müssen Exporteure von verarbeiteten Lebensmitteln – einschließlich Hersteller und Handelsunternehmen – bei der Ausfuhr von verarbeiteten Lebensmitteln Exportzertifikate über die BPOM beantragen. Je nach Produkttyp und den Anforderungen des Ziellandes können die Exportdokumente Folgendes umfassen:
Freiverkaufszertifikat;
Gesundheitszeugnis;
Exporterklärung für Lebensmittelverpackungen;
Strahlungszertifikat; und
Weitere offizielle exportbezogene Dokumente.
Zu den wichtigsten regulatorischen Anforderungen gehören:
Exporteure müssen sich zunächst über das Online-System der BPOM registrieren;
Antragsteller müssen Unternehmensinformationen einreichen, darunter:
Gewerbeidentifikationsnummer (NIB);
Konformitätserklärungen;
Lager- und Betriebsdetails;
Anträge auf Exportzertifikate müssen elektronisch mit vollständigen unterstützenden Produktdokumenten eingereicht werden.
Nach Zahlung der anfallenden Gebühren prüft die BPOM die Anträge innerhalb der festgelegten Bearbeitungsfrist. Mögliche Ergebnisse sind:
Genehmigung;
Anforderung zusätzlicher Informationen oder Korrekturen; oder
Ablehnung.
Die Verordnung besagt auch, dass Anträge automatisch ungültig werden können, wenn Korrekturmaßnahmen oder zusätzliche Dokumente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht werden.
Ein neuer „Prioritätsservice“-Mechanismus wurde auch für Unternehmen eingeführt, die Folgendes nachweisen:
Eine starke Historie der Einhaltung regulatorischer Vorschriften;
Stabile Exportleistung; und
Keine Historie von Importablehnungen durch ausländische Behörden.
Berechtigte Unternehmen können Folgendes erhalten:
Vereinfachte Verwaltungsverfahren;
Schnellere Ausstellung von Zertifikaten; und
Flexiblere Regelungen zur Gültigkeit von Zertifikaten, vorbehaltlich der Berichtspflichten zur Exportleistung.
Im Allgemeinen bleiben Exportzertifikate für einzelne Exportsendungen gültig.
Die Verordnung stellt ferner klar, dass:
Verwaltungsgebühren nicht erstattungsfähig sind; und
Nichteinhaltung zu Strafen führen kann, einschließlich schriftlicher Verwarnungen, der Sperrung des Online-Systemzugangs und des Entzugs der Berechtigung für den Prioritätsservice.