Nach der Umsetzung der Verordnung Nr. 20 des Industrieministers von Indonesien aus dem Jahr 2025, die am 4. Mai 2026 in Kraft tritt, unterliegen pflanzliche Kaffeeweißer in Pulverform der verpflichtenden Einhaltung des indonesischen Nationalstandards (SNI) und erweiterten Registrierungsanforderungen. Pflanzlicher Kaffeeweißer in Pulverform (Powdered Vegetable Beverage Creamer) wird unter der Lebensmittelkategorie 01.3.2 (010302000006) klassifiziert und muss als verarbeitetes Lebensmittel mit mittlerem bis hohem Risiko registriert werden. Hersteller müssen die entsprechenden Gewerbelizenzen (KBLI 10520 und KBLI 10795) besitzen und eine Produktzertifizierung für die Verwendung des SNI-Zeichens (SPPT SNI) erhalten. Die Registrierungsanträge müssen die Produktzusammensetzung, Details zum Herstellungsprozess, Informationen zur Haltbarkeit, das Etikettendesign, SNI-Zertifizierungsdokumente und Analyseberichte, Daten zur Nährwertanalyse sowie andere relevante regulatorische Dokumente enthalten. Die Änderungen stärken die regulatorische Aufsicht und die Standardisierungsanforderungen für pflanzliche Kaffeeweißerprodukte, die in Indonesien vermarktet werden.
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