Die Badan Pengawas Obat dan Makanan (BPOM) hat einen Entwurf zur Änderung ihrer Verordnung Nr. 13 von 2019 über Höchstgrenzen der mikrobiellen Kontamination in verarbeiteten Lebensmitteln veröffentlicht. Dieser Entwurf spiegelt die sich entwickelnden wissenschaftlichen Standards und Fortschritte bei der Risikobewertung der Lebensmittelsicherheit wider. Die vorgeschlagene Verordnung führt neue Produktkategorien ein, überarbeitet mikrobiologische Kriterien und legt Übergangsfristen für die Einhaltung der Vorschriften für die Akteure der Branche fest.

Regulatorischer Hintergrund und Begründung
Die Änderung basiert auf Indonesiens primärem Rahmenwerk für Lebensmittelsicherheit, einschließlich des Gesetzes Nr. 18/2012 über Lebensmittel und der Regierungsverordnung Nr. 86/2019 über Lebensmittelsicherheit, sowie bestehender BPOM-Organisationsvorschriften. Die Behörde stellt fest, dass die derzeitigen mikrobiellen Grenzwerte in bestimmten Lebensmittelkategorien nicht mehr mit den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen übereinstimmen, was eine umfassende Aktualisierung erforderlich macht.

Eingeführte Schlüsseländerungen (Artikel I)
1. Ergänzung neuer Lebensmittelkategorien
Der Verordnungsentwurf erweitert den Geltungsbereich der mikrobiologischen Kriterien durch die Einführung neuer Arten von verarbeiteten Lebensmitteln:

1. Verzehrfertige Produkte auf Mehl-/Stärkebasis unter Kategorie 06.4.3 (vorgekochte Nudeln und ähnliche Produkte)
2. Pasteurisierte Würste und Frikadellen unter Kategorie 08.3.2 (wärmebehandelte verarbeitete Fleischprodukte)

Diese Ergänzungen spiegeln eine erhöhte regulatorische Aufmerksamkeit für Convenience- und verzehrfertige Lebensmittelbereiche wider, die aufgrund minimaler Verbraucherzubereitung höhere mikrobiologische Risiken bergen.

2. Überarbeitung der mikrobiologischen Kriterien
a. Aromatisierte Pulvergetränke mit Milch-/Sahneprodukten/Schokolade
(Kategorie 14.1.4.3 Konzentrate für aromatisierte Getränke auf Wasserbasis)

Gesamtkeimzahl (ALT): m = 310 KBE/g; M = 510 KBE/g; n = 5; c = 2
Hefen und Schimmelpilze: m = 10 KBE/g; M = 510 KBE/g; n = 5; c = 1
Salmonellen: Negativ in 25 g (n = 5; c = 0)

b. Teeprodukte (Kategorie 14.1.5)
Anwendbar auf trockenen Tee, pulverisierten Tee und Teebeutel (schwarzer, grüner, weißer, Oolong-, aromatisierter Tee):
Gesamtkeimzahl: m = 10? KBE/g; M = 10? KBE/g; n = 5; c = 3
Hefen und Schimmelpilze: Trockener/pulverisierter Tee: m = 10 KBE/g; M = 10? KBE/g
Teebeutel: m = 510 KBE/g; M = 510? KBE/g

3. Mikrobiologische Grenzwerte für neu hinzugefügte Kategorien

Verzehrfertige Mehl-/Stärkeprodukte:ALT: 10?10? KBE/g (n = 5; c = 2)
Bacillus cereus: 1010 KBE/g (n = 5; c = 1)
Staphylococcus aureus: 1010 KBE/g (n = 5; c = 2)
Escherichia coli: ?3 MPN/g (n = 5; c = 0)
Salmonellen: Negativ in 25 g

Pasteurisierte Würste und Frikadellen:
ALT: 10?10? KBE/g (n = 5; c = 3)
Enterobacteriaceae: 1010 KBE/g (n = 5; c = 2)
Staphylococcus aureus: 10210 KBE/g (n = 5; c = 1)
Salmonellen: Negativ in 25 g
Listeria monocytogenes: Negativ in 25 g

Diese Parameter werden durch international anerkannte analytische Standards, einschließlich ISO- und SNI-Methoden, unterstützt, was die Übereinstimmung mit globalen Lebensmittelsicherheitspraktiken gewährleistet.

Übergangsbestimmungen (Artikel II)
Die Verordnung legt eine 12-monatige Übergangsfrist fest, speziell für aromatisierte Pulvergetränke, die Milch, Milcherzeugnisse, Kaffeeweißer oder Schokolade enthalten:
Produkte, die bereits über Geschäftslizenzen verfügen, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten konform sein
Produkte, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden, unterliegen weiterhin den bestehenden Regeln, müssen aber ebenfalls innerhalb derselben 12-monatigen Frist konform sein
Geschäftslizenzen sind definiert als die rechtliche Genehmigung für den Vertrieb von verarbeiteten Lebensmitteln in Indonesien, einschließlich Produkten aus Klein- oder Heimbetrieben

Diese Änderung stellt eine erhebliche Verschärfung der mikrobiologischen Sicherheitsstandards in Indonesien dar, die insbesondere abzielt auf:
Verzehrfertige Lebensmittel und Convenience-Produkte
Milchhaltige Pulvergetränke
Tee- und pflanzliche Getränkekategorien

Die Aufnahme strenger Krankheitserregerkriterien, wie die Nulltoleranz für Salmonellen und Listeria monocytogenes, spiegelt einen risikobasierten Regulierungsansatz wider, der mit internationalen Rahmenwerken für Lebensmittelsicherheit übereinstimmt.
Lebensmittelhersteller, Importeure und Distributoren müssen ihre HACCP-Systeme, mikrobiologischen Testprotokolle und die Qualitätskontrollen ihrer Lieferanten neu bewerten, um die Einhaltung der Vorschriften innerhalb der Übergangsfrist zu gewährleisten.

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Tags zu Verbraucher-News
Indonesien, Verordnung Nr. 13 von 2019, Grenzwert für mikrobielle Kontamination, Verarbeitete Lebensmittel – Verarbeitetes Fleisch (Hackfleisch, wärmebehandelte Produkte), Kaffee, Tee, Kräuteraufgüsse und Heißgetränke auf Getreidebasis (außer Schokolade).