Die indonesische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle (BPOM) hat einen umfassenden Entwurf einer Verordnung mit dem Titel „Informasi Nilai Gizi pada Label Pangan Olahan“ (Nährwertinformationen auf Etiketten von verarbeiteten Lebensmitteln) veröffentlicht. Die Initiative zielt darauf ab, bestehende Anforderungen zu modernisieren, zu harmonisieren und zu optimieren, indem drei grundlegende Verordnungen in einem einzigen Rechtsrahmen zusammengeführt werden: die BPOM-Verordnung Nr. 9 von 2016 (Nährwert-Referenzwerte), die BPOM-Verordnung Nr. 16 von 2020 (Nährwertinformationen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen) und die BPOM-Verordnung Nr. 26 von 2021 (Nährwertinformationen auf Etiketten von verarbeiteten Lebensmitteln).

Wesentliche Änderungen
Die vorgeschlagene regulatorische Überarbeitung führt mehrere wichtige Aktualisierungen der Nährwertkennzeichnung ein:
1.Standardisierte Kernnährstoffe: Das obligatorische tabellarische Nährwertinformationsfeld (NIP) muss nun explizit sieben Kernbestandteile enthalten: Gesamtenergie, Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, Protein, Gesamtkohlenhydrate, Gesamtzucker und Salz (Natrium).
2.Angaben zur Portionsgröße: Nährwerte müssen pro einzelner Portionsgröße aus einer einzelnen Verpackung angegeben werden. Spezialisierte Kategorien wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) sind davon ausgenommen und müssen stattdessen Daten pro 100g/100ml und pro 100 kcal angeben.
3.Analytische Toleranzgrenzen: Um natürliche Produktvariationen zu berücksichtigen, müssen Laboranalysen im Vergleich zu den Angaben auf dem Etikett innerhalb strenger Grenzen liegen. Die angegebenen Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen müssen mindestens 80 % der tatsächlichen Laborergebnisse betragen, während Energie, Fette, Zucker und Salz 120 % des analysierten Gehalts nicht überschreiten dürfen.
4.Freiwilliges „Healthier Choice“-Logo: Produkte, die eine strenge, kategoriebezogene Nährwertprofilierung bestehen, dürfen ein freiwilliges grünes Häkchen auf der Vorderseite der Verpackung mit der Aufschrift „PILIHAN LEBIH SEHAT“ tragen, um Verbraucher beim Kauf zu leiten.
5.Obligatorisches farbcodiertes „Nutri-Level“-System: Verzehrfertige Getränke, pulverförmige Getränkemischungen sowie flüssige oder feste Konzentrate müssen ein obligatorisches, farbcodiertes Bewertungssystem von A bis D einführen, das auf ihren Gesamtzucker-, Salz- und Fettgrenzwerten pro 100 ml basiert. Stufe A ist dunkelgrün (gesündestes Profil ohne künstliche Süßstoffe), Stufe B ist hellgrün, Stufe C ist gelb und Stufe D ist rot (höchster Gehalt an Zucker, Natrium oder Fett). Dieses System ist für Säuglings- und medizinische Formeln strengstens verboten.

Übergangsfristen für die Umsetzung: Unternehmen, die eine gültige Vertriebsgenehmigung (izin edar) besitzen, erhalten eine Übergangsfrist von 24 Monaten ab dem offiziellen Inkrafttreten, um ihre Verpackungen an die neuen NIP-Kriterien und die obligatorischen Nutri-Level-Getränkegrafiken anzupassen.

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