Am 21. Mai 2026 veröffentlichte die indonesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (BPOM) einen Entwurf einer BPOM-Verordnung mit dem Titel „Leitfaden für Folgemaßnahmen bei behördlichen Aufsichtsfeststellungen zu traditionellen Arzneimitteln, Quasi-Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika.“ Der Verordnungsentwurf wurde als vorgeschlagenes Regulierungsinstrument herausgegeben und ist im Regulierungsprogramm der BPOM aufgeführt. Die vorgeschlagene Verordnung soll standardisierte Verfahren und Leitlinien für Folgemaßnahmen festlegen, die sich aus behördlichen Inspektionen, Überwachungsaktivitäten und Durchsetzungsergebnissen in Bezug auf traditionelle Arzneimittel (Naturheilmittel), Quasi-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte ergeben. Der Entwurf zielt darauf ab, einen konsistenten Rahmen für behördliche Reaktionen auf Verstöße zu schaffen, die während der Aufsichtsaktivitäten der BPOM festgestellt werden. Gemäß dem Entwurf umfasst die Verordnung Produkte des OBASKKOS-Sektors (Traditionelle Arzneimittel/Naturheilmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Quasi-Arzneimittel und Kosmetika) und konzentriert sich auf behördliche Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit Überwachungsergebnissen. Der Vorschlag ist Teil der laufenden Bemühungen der BPOM, die Marktüberwachung und das Compliance-Management für regulierte gesundheitsbezogene Verbraucherprodukte zu stärken.

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