Israel hat der WTO eine geplante Änderung seiner Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen mitgeteilt, die die neuesten Aktualisierungen der Europäischen Union zur Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 unverändert übernehmen würde. Der Vorschlag gleicht die israelischen Anforderungen an die EU-Gesetzgebung in der Fassung bis Oktober 2025 an und führt Änderungen der Verwendungsbedingungen für mehrere Lebensmittelzusatzstoffe in verschiedenen Lebensmittelkategorien ein. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/2058 der Kommission, die die Zusatzstoffbestimmungen für Lebensmittel für eine besondere Ernährung aktualisiert, darunter Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, essbare Caseinate, Trockenteigwaren und Nährstoffkomponenten. Der Vorschlag überarbeitet auch die zulässigen Verwendungen und Bedingungen für Advantam in den Lebensmittelkategorien 13.2 und 13.3. Darüber hinaus würde die Verordnung (EU) 2025/2060 der Kommission die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) in nicht wärmebehandelten Mousses auf pflanzlicher Basis genehmigen. Der Vorschlag enthält ferner die Verordnung (EU) 2025/2084 der Kommission, die Spezifikationen und zulässige Verwendungen von Quillaya-Extrakt (E 999) aktualisiert, einschließlich seiner Verwendung in bestimmten Getränken, Süßwaren und Trägerstoffen für Lebensmittelzusatzstoffe. Im Falle ihrer Annahme wird die Änderung den Rechtsrahmen Israels für Lebensmittelzusatzstoffe weiter an die neuesten EU-Anforderungen anpassen und die regulatorische Harmonisierung sowie den Handel mit internationalen Partnern erleichtern.
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