Das israelische Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der Änderungen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (Lebensmittel) vorschlägt, um die nationalen Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln weiter an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel anzugleichen. Durch den Vorschlag würden Verweise auf die israelische Norm IS 1145 (Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln) in bestimmten Lebensmittelgesetzen durch Verweise auf den EU-Kennzeichnungsrahmen ersetzt. Die Änderung soll den schrittweisen Übergang zu dem auf der EU basierenden System unterstützen, das mit der Änderung Nr. 10 des Lebensmittelgesetzes eingeführt wurde. Im Rahmen der Reform ist es Lebensmittelunternehmen seit dem 1. Januar 2025 gestattet, die EU-Kennzeichnungsanforderungen freiwillig zu übernehmen, während die Einhaltung der übernommenen EU-Bestimmungen für alle Lebensmittelunternehmer ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend wird. Der vorgeschlagene Änderung soll Unstimmigkeiten zwischen älteren israelischen Normen und dem EU-Rahmen während der Übergangszeit beseitigen. Der Verordnungsentwurf enthält zudem Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Änderung in Israel hergestellt oder dorthin importiert wurden, bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit weiterhin gemäß den bisherigen Kennzeichnungsvorschriften zu vertreiben. Der Vorschlag ist Teil der umfassenderen Bemühungen Israels, die Lebensmittelsvorschriften an die EU-Gesetzgebung anzugleichen, Handelshemmnisse abzubauen und die Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelhersteller und -importeure zu vereinfachen.
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