Das Ministerium für Industrie, Investitionen und Handel (MIIC) von Jamaika hat eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer technischen Verordnung für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel eröffnet. Kommentare können vom 12. Mai 2026 bis zum 11. Juli 2026 eingereicht werden. Die Verordnung wird bestehende jamaikanische Standards für vorverpackte Lebensmittel, Fruchtsäfte und Brauereiprodukte ersetzen.

Der Entwurf führt obligatorische Anforderungen ein für:
1.Produktname und Identität;
2.Zutaten- und Allergenangaben;
3.Quantitative Zutatenangabe (QUID);
4.Nettofüllmenge;
5.Datumsangabe;
6.Nährwertangaben;
7.Herkunftsland; und
8.Lagerungshinweise.

Die obligatorische Allergenkennzeichnung würde für Getreide mit Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sesam, Senf, Sellerie, Lupinen und Sulfite über 10 mg/kg gelten.
Der Vorschlag erfordert auch die obligatorische Deklaration von Zusatzstoffen wie Aspartam, Mononatriumglutamat (MSG), Natriumbenzoat, Natriumnitrit, Kaliumbromat und Phosphaten.
Gemäß den QUID-Bestimmungen müssen Hersteller die prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe angeben, wenn diese durch Wörter, Grafiken oder Bilder auf den Etiketten hervorgehoben werden.
Alle obligatorischen Kennzeichnungsinformationen für in Jamaika verkaufte Lebensmittel müssen in englischer Sprache erfolgen.

Für alkoholische Getränke mit 0,5 Vol.-% Alkohol oder mehr müssten die Etiketten Warnhinweise zu Schwangerschaft, Alkoholkonsum Minderjähriger, Gesundheit und Trunkenheit am Steuer sowie grafische Warnsymbole enthalten. Die Mindestgrößen der Warnlogos würden je nach Packungsgröße zwischen 5 mm und 10 mm liegen. Fruchtsäfte und Nektare aus Konzentrat müssten Deklarationen wie „aus Konzentrat“ oder „rekonstituiert“ aufweisen, während Fruchtnektare Angaben zum „Fruchtgehalt __%“ in der Nähe des Produktnamens anzeigen müssen.

Der Entwurf schreibt außerdem die Genehmigung der Etiketten durch das Bureau of Standards Jamaica (BSJ) vor der Markteinführung vor und führt Durchsetzungsmaßnahmen ein, darunter Rückrufe, Neuetikettierungen, Strafen und Marktbeschränkungen für nicht konforme Produkte.

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Jamaika, Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel, Obligatorische Allergenkennzeichnung, Alkoholwarnung, QUID, Sprachanforderungen