Litauen prüft neue Beschränkungen, die darauf abzielen, den Konsum von koffeinreichen Produkten und Getränken, die den Alkoholkonsum normalisieren könnten, bei Jugendlichen zu verringern. Dem litauischen Parlament (Seimas) wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 6¹ des Lebensmittelgesetzes (Nr. VIII-1608) vorgelegt, der ein Verbot des Verkaufs, Kaufs oder der Weitergabe bestimmter Getränke an Personen unter 18 Jahren vorschlägt. Der im Auftrag des parlamentarischen Gesundheitsausschusses von der Vorsitzenden Lina Šukytė-Korsakė vorgelegte Gesetzentwurf würde den Verkauf, Kauf oder die sonstige Weitergabe von Folgendem an Minderjährige verbieten: Energy-Drinks sowie alkoholfreie Getränke, deren Bezeichnungen sich auf Kategorien alkoholischer Getränke beziehen, einschließlich Produkten, die als „alkoholfreies Bier“, „alkoholfreier Wein“ oder andere Getränke vermarktet werden, die den Gruppen-, Untergruppen- oder Kategorienamen eines alkoholischen Getränks gemäß den Rechtsvorschriften Litauens oder der Europäischen Union enthalten. Der Vorschlag spiegelt die fortlaufenden Bemühungen wider, Faktoren zu begrenzen, die den Alkoholkonsum bei jungen Menschen fördern könnten, und den Zugang zu Getränken mit hohem Koffeingehalt zu verringern. Altersverifikationsanforderungen: Zur Unterstützung der Durchsetzung der vorgeschlagenen Beschränkungen wären Händler verpflichtet, das Alter der Käufer zu überprüfen, wenn Zweifel an deren Alter bestehen. Gemäß den Entwurfsbestimmungen gilt: Verkäufer können von dem Käufer ein gültiges Ausweisdokument verlangen. Bei Zweifeln am Alter des Käufers wird die Anforderung eines Altersnachweises verbindlich. Händler müssen den Verkauf verweigern, wenn der Käufer kein Dokument vorlegen kann, das belegt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Voraussichtliches Inkrafttreten
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