Malaysia hat die Lebensmittel (Änderungs-) (Nr. 2) Verordnung 2026 [P.U. (A) 221/2026] veröffentlicht, die wesentliche Änderungen der Lebensmittelverordnung von 1985 einführt. Eine zentrale Änderung überarbeitet die Bedingungen für die Verwendung von Angaben wie „frei von Transfettsäuren“.

1.Gemäß dem aktualisierten Fünften Anhang A dürfen Speisefette und Speiseöle die Angabe nur tragen, wenn der Transfettsäuregehalt 0,5 g pro 100 g (Feststoffe) oder 0,5 g pro 100 ml (Flüssigkeiten) nicht überschreitet. Für alle anderen Lebensmittelprodukte wurde der Grenzwert auf 0,1 g pro 100 g (Feststoffe) oder 0,1 g pro 100 ml (Flüssigkeiten) verschärft.
2.Die Änderung ersetzt auch Tabelle III des Fünften Anhangs A und erweitert die Liste der zulässigen nährwertbezogenen Funktionsangaben. Neue Angaben wurden für Kalium und die Tocotrienol-reiche Fraktion (TRF) eingeführt.
3.Kaliumhaltige Produkte, die die angegebenen Nährstoffwerte erfüllen, dürfen angeben, dass Kalium zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks beitragen kann, vorbehaltlich obligatorischer Warnhinweise für Personen, die Bluthochdruckmedikamente einnehmen, schwangere Frauen und Nierenpatienten.
4.Produkte, die TRF enthalten, dürfen nun Angaben zur antioxidativen Aktivität, zur Reduzierung von oxidativem Stress und zur Unterstützung der kognitiven Funktion tragen, sofern die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.

Darüber hinaus hat Malaysia den Sechzehnten Anhang bezüglich der Höchstmengen an Pestizidrückständen (MRLs) überarbeitet. Die Änderung führt neue MRLs für mehrere Pestizid-Lebensmittel-Kombinationen ein, darunter Cyantraniliprol in Chili, Grünkohl, Langbohnen und Senf; Cymoxanil in Tomaten; und Sulfoxaflor in geschliffenem Reis, Chili, Wassermelone und Tomaten. Bestehende MRLs wurden auch für Pestizide wie Dinotefuran, Epoxiconazol, Fipronil und Trifloxystrobin aktualisiert. Neue Rückstandshöchstwerte wurden auch für Curryblätter sowie verschiedene Obst- und Gemüsesorten festgelegt.

Die Änderungen sollen die Verbraucherinformationen stärken, Nährwertangaben an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen und die Lebensmittelsicherheitskontrollen durch aktualisierte Pestizidrückstandsstandards verbessern. Lebensmittelhersteller, Importeure und Händler sollten Produktformulierungen, Kennzeichnungen und Compliance-Dokumentationen vor dem Inkrafttreten überprüfen.

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Malaysia, P.U. (A) 221/2026, Transfettsäuren, Pestizidrückstände, MRLs, Cyantraniliprol, Cymoxanil, Sulfoxaflor, Dinotefuran, Epoxiconazol, Fipronil, Trifloxystrobin.