Malaysia hat Änderungen der Lebensmittelvorschriften von 1985 vorgeschlagen, um eine obligatorische Kennzeichnung des Zuckergehalts für verpackte Getränke einzuführen. Dies soll Verbrauchern klarere Informationen über den Zuckergehalt von Getränken bieten.
Die vorgeschlagenen Änderungen führen eine neue Verordnung 18BA ein, um Anforderungen und Bedingungen für Zuckergehalts-Bewertungsetiketten auf verpackten Getränken festzulegen. Eine neue Tabelle wird in den Fünften Anhang A aufgenommen, um die Kriterien und Bedingungen für die Vergabe von Zuckergehalts-Bewertungsstufen festzulegen, während eine zusätzliche Tabelle das Design und die technischen Spezifikationen des Zucker-Bewertungszeichens spezifizieren wird. Das Bewertungssystem soll einen standardisierten Rahmen für die Klassifizierung des Zuckergehalts von Getränken bieten und dadurch das Verbraucherbewusstsein stärken sowie fundierte Kaufentscheidungen erleichtern. Infolgedessen müssen Hersteller von verpackten Getränken ihre Produktetiketten überprüfen und aktualisieren, um die Einhaltung der neuen Anforderungen an die Zuckerbewertung und -kennzeichnung sicherzustellen.