Am 2. April 2026 gab die Nationale Pharmazeutische Regulierungsbehörde (NPRA) unter dem malaysischen Gesundheitsministerium eine öffentliche Warnung vor zwei Kosmetikprodukten heraus, die verbotene und kontrollierte Substanzen enthielten, und untersagte deren Verkauf auf dem malaysischen Markt. Die nachgewiesenen Inhaltsstoffe sind unten aufgeführt: Quecksilber Hydrochinon Tretinoin Betamethason-17-valerat. Quecksilber ist in Kosmetika aufgrund seiner Toxizität, einschließlich Risiken für Nieren, Nervensystem und die fetale Entwicklung, strengstens verboten. Die anderen drei Substanzen sind als pharmazeutische Inhaltsstoffe eingestuft, die eine Registrierung und ärztliche Aufsicht erfordern. Ihr Missbrauch in Kosmetika kann zu unerwünschten Wirkungen wie Hautverdünnung, Reizungen, Pigmentveränderungen und erhöhter Empfindlichkeit gegenüber Sonnenlicht führen. Die NPRA betonte, dass der Verkauf und die Verbreitung solcher Produkte gegen die Arzneimittel- und Kosmetikverordnung von 1984 verstoßen, und wies alle Verkäufer an, den Vertrieb sofort einzustellen. Diese Maßnahme unterstreicht Malaysias Engagement für die Verbrauchersicherheit und die Einhaltung der Vorschriften für Kosmetikprodukte.
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