Am 26. März 2026 haben die Niederlande und Österreich die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über ihre Absicht informiert, einen Beschränkungsvorschlag gemäß der REACH-Verordnung für bestimmte Phenyl-p-phenylendiamine (PPDs) und andere para-substituierte Phenylendiamine (PDs), einschließlich 6PPD und verwandter Verbindungen, die in Gummireifen und möglicherweise anderen Gummiprodukten verwendet werden, vorzubereiten. Die vorgeschlagene Beschränkung würde Bedenken hinsichtlich inakzeptabler Risiken für die aquatische Umwelt ansprechen, die mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung dieser Stoffe verbunden sind. Die Behörden wiesen darauf hin, dass, wo immer möglich, ein Gruppierungsansatz angewendet wird, um eine bedauerliche Substitution durch strukturell ähnliche Verbindungen zu vermeiden. Der genaue chemische Geltungsbereich wird auf der Grundlage verfügbarer Informationen zu 6PPD-Analoga festgelegt und kann Stoffe innerhalb der breiteren PPD- und PD-Gruppen umfassen. Die niederländischen und österreichischen zuständigen Behörden bereiten gemeinsam das Beschränkungsdossier nach Anhang XV vor. Eine Konsultation zur Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen (Call for Evidence) wurde vom 17. Dezember 2025 bis zum 6. März 2026 durchgeführt, und das Beschränkungsdossier soll voraussichtlich am 12. März 2027 bei der ECHA eingereicht werden. Das Beschränkungsverfahren befindet sich noch im Stadium der „Absicht“ und ist noch nicht zu einem förmlichen Beschränkungsvorschlag oder einer angenommenen Maßnahme unter REACH fortgeschritten.
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