Am 26. März 2026 teilten die Niederlande und Österreich der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ihre Absicht mit, im Rahmen der REACH einen Beschränkungsvorschlag für bestimmte Phenyl-p-phenylendiamine (PPDs) und andere para-substituierte Phenylendiamine (PDs) auszuarbeiten, darunter 6PPD und verwandte Verbindungen, die in Gummireifen und möglicherweise anderen Gummiprodukten verwendet werden. Die vorgeschlagene Beschränkung würde Bedenken hinsichtlich inakzeptabler Risiken für die aquatische Umwelt ausräumen, die mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung dieser Stoffe verbunden sind. Die Behörden wiesen darauf hin, dass, soweit möglich, ein Gruppierungsansatz angewendet wird, um eine unerwünschte Substitution durch strukturell ähnliche Verbindungen zu vermeiden. Der genaue chemische Anwendungsbereich wird auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu 6PPD-Analoga festgelegt und kann Stoffe innerhalb der breiter gefassten PPD- und PD-Gruppen umfassen. Die zuständigen Behörden der Niederlande und Österreichs bereiten gemeinsam das Beschränkungsdossier gemäß Anhang XV vor. Vom 17. Dezember 2025 bis zum 6. März 2026 fand eine Konsultation im Rahmen eines „Call for Evidence“ statt, und das Beschränkungsdossier wird voraussichtlich ECHA 12. März 2027 bei ECHA eingereicht. Das Beschränkungsverfahren befindet sich weiterhin in der „Absichtsphase“ und ist noch nicht zu einem formellen Beschränkungsvorschlag oder einer verabschiedeten Maßnahme im Rahmen von REACH fortgeschritten.

Tags zu Verbraucher-News
Europäische Chemikalienagentur (ECHA); REACH ; Absicht zur Beschränkung; Beschränkungsdossier gemäß Anhang XV; 6PPD; Phenyl-p-phenylendiamine (PPDs); para-substituierte Phenylendiamine (PDs); Gummireifen; aquatische Umwelt; Niederlande; Österreich; Aufforderung zur Einreichung von Beweismaterial; Vorschlag zur Beschränkung von Chemikalien