Polnische Lebensmittelüberwachungsbehörden haben über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) eine Meldung bezüglich des unzulässigen Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels herausgegeben, das Chelidonium majus L. (Schöllkraut) enthält – einen pflanzlichen Inhaltsstoff, dessen Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln verboten ist. Gemäß der RASFF-Meldung 2026.6372 stammte das Produkt aus den United States und wurde über Online-Vertriebskanäle vermarktet. Die Meldung wurde als Informationsmeldung zur Beachtung eingestuft, womit die Member States auf das Vorhandensein eines nicht konformen Produkts auf dem Markt hingewiesen werden. Der Sachverhalt bezieht sich auf die Verwendung von Blüten und Kraut von Chelidonium majus bei der Herstellung des Nahrungsergänzungsmittels. Die Pflanze unterliegt aufgrund von Sicherheitsbedenken Beschränkungen und ist nach den geltenden nationalen Vorschriften für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen. Infolgedessen kamen die Behörden zu dem Schluss, dass das Produkt für das Inverkehrbringen nicht zugelassen war. Der Fall unterstreicht die anhaltende Überwachung von über E-Commerce-Plattformen verkauften Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Bedeutung der Überprüfung des regulatorischen Status pflanzlicher Inhaltsstoffe vor der Vermarktung von Produkten in der Europäischen Union.
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