Das südkoreanische Ministerium für Lebens- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat den Hinweis Nr. 2026-49 erlassen, mit dem die Kennzeichnungsstandards für gentechnisch veränderte Lebensmittel teilweise geändert werden. Die Änderung weitet die Pflicht zur GMO-Kennzeichnung auf bestimmte stark verarbeitete Lebensmittel aus, bei denen gentechnisch veränderte DNA oder Proteine im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Die Überarbeitung zielt darauf ab, das Recht der Verbraucher auf Information und ihre Produktwahl zu stärken, indem eine GMO-Kennzeichnung für Produkte vorgeschrieben wird, die unter Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe hergestellt wurden. Dies schließt Kategorien ein, die zuvor aufgrund des Fehlens nachweisbarer GMO-Bestandteile nach der Verarbeitung ausgenommen waren. Die geänderten Anforderungen führen GMO-Kennzeichnungspflichten ein für: 1. Stark verarbeitete Sojasaucenprodukte 2. Zucker 3. Speiseöle und -fette Zuvor waren stark verarbeitete Produkte wie Sojasauce, Pflanzenöle und Zucker im Allgemeinen von der GMO-Kennzeichnung ausgenommen, wenn im Endprodukt keine gentechnisch veränderten DNA- oder Proteinbestandteile vorhanden waren.

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Südkorea, GMO-Kennzeichnung, stark verarbeitete Lebensmittel, Sojasauce, Zucker, Öle