Südkoreas Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat einen Entwurf zur Änderung der Standards für unlautere Kennzeichnung oder Werbung von Lebensmitteln veröffentlicht, der neue Beschränkungen für die Verwendung von pharmazeutischen Produktnamen oder ähnlichen Namen bei der Kennzeichnung und Werbung von Lebensmitteln und funktionellen Lebensmitteln einführt. Der Vorschlag wurde am 15. Mai 2026 unter MFDS-Mitteilung Nr. 2026-231 zur öffentlichen Konsultation freigegeben und zielt darauf ab, Verbraucher davor zu bewahren, Lebensmittel fälschlicherweise als Arzneimittel wahrzunehmen. Nach Angaben des MFDS kann die zunehmende Verwendung von Namen, die mit bekannten Pharmazeutika in Verbindung gebracht werden, auf Lebensmitteln und Gesundheitsprodukten Verwirrung hinsichtlich der Art, Wirksamkeit oder des Verwendungszwecks solcher Produkte stiften.
Gemäß der vorgeschlagenen Änderung wäre die Kennzeichnung oder Werbung, die den Namen eines pharmazeutischen Produkts ganz oder teilweise verwendet, als Form der irreführenden Darstellung ausdrücklich verboten. Der Entwurf enthält Beispiele für verbotene Ausdrücke, die den Namen weit verbreiteter Arzneimittel ähneln, einschließlich Verweisen, die Behandlungen von Adipositas und Stoffwechselkrankheiten ähneln, wie „Wegovy“, „Mounjaro“, „Tyzepatid-bezogene Markenreferenzen“, „Insulin-bezogene Referenzen“ und „Ursa-bezogene Namen“, selbst wenn sie teilweise geändert oder mit anderen Wörtern kombiniert werden. Die Änderung würde eine neue Bestimmung unter Artikel 2 der Verordnung hinzufügen, die die Verwendung von pharmazeutischen Produktnamen oder ähnlichen Ausdrücken als Werbung klassifiziert, die dazu führen kann, dass Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Verpackungen oder funktionelle Lebensmittel als Arzneimittel wahrgenommen werden.
Im Falle der Annahme gelten die neuen Anforderungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Verpackungsmaterialien und funktionelle Lebensmittel, die nach Inkrafttreten der Verordnung hergestellt, verarbeitet oder importiert werden. Produkte, die bereits vor dem Inkrafttreten hergestellt, verarbeitet oder importiert wurden, dürfen bis zum Ende ihrer geltenden Haltbarkeitsdauer weiterverkauft werden. Der Vorschlag spiegelt Südkoreas fortgesetzte Bemühungen wider, die Aufsicht über Lebensmittelkennzeichnungs- und Werbepraktiken zu stärken, und kann Unternehmen dazu verpflichten, Produktmarkenstrategien neu zu bewerten, insbesondere dort, wo Produktnamen auf etablierte pharmazeutische Marken verweisen oder diesen stark ähneln.