Die schwedische Lebensmittelbehörde hat auf neue EU-Importanforderungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs hingewiesen, die ab dem 3. September 2026 gelten werden. Den neuen Regeln zufolge dürfen nur Drittländer, die auf der genehmigten Liste der EU stehen, betroffene tierische Produkte in die EU exportieren. Die exportierenden Länder müssen die Einhaltung der EU-Anforderungen an den verantwortungsvollen Umgang mit antimikrobiellen Tierarzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren nachweisen. Die Maßnahme soll Antibiotikaresistenzen bekämpfen und sicherstellen, dass importierte Produkte Standards erfüllen, die denjenigen in der EU entsprechen. Im Juli 2026 hat die schwedische Lebensmittelbehörde (Livsmedelsverket) einen Leitfaden zu neuen EU-Importanforderungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs veröffentlicht, die am 3. September 2026 in Kraft treten. Nach dem neuen Regelwerk dürfen nur Drittländer, die auf der genehmigten Liste der EU stehen, die entsprechenden Produkte tierischen Ursprungs in die EU exportieren. Um die Berechtigung zu behalten, müssen die zuständigen Behörden in den Exportländern offizielle Zusicherungen vorlegen, die belegen, dass die EU-Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung antimikrobieller Tierarzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren eingehalten werden. Die schwedische Lebensmittelbehörde wies darauf hin, dass Brasilien derzeit nicht auf der genehmigten Liste steht. Folglich sind Exporte der betroffenen Produkte aus Brasilien in die EU ab dem 3. September 2026 nicht zulässig, es sei denn, das Land weist nachträglich die Einhaltung nach und wird in die genehmigte Liste aufgenommen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass importierte tierische Produkte dieselben Standards beim Einsatz von Antimikotika erfüllen wie in der EU produzierte Produkte, und unterstützt so die Bemühungen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Lebensmittelsicherheit.

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