Am 7. Mai 2026 gab Taiwans Arbeitsministerium einen Entwurf zur Änderung bestimmter Artikel, Anhang 1 von Artikel 5 sowie der Anhänge 3 und 4 von Artikel 12 der „Vorschriften für die Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation gefährlicher Chemikalien“ bekannt. Die öffentliche Kommentierungsfrist beginnt mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt und dauert 60 Tage. Dabei werden die Klassifizierungs- und Kennzeichnungselemente aktualisiert, um sie an die 8. überarbeitete Ausgabe des UN GHS (Globally Harmonized System) und die nationalen Standards CNS 15030 anzupassen. Es wird eine neue Gefahrenklasse für „desensibilisierte Explosivstoffe“ hinzugefügt. Die Gefahrenklassifizierungen für entzündbare Gase, Aerosole und Chemikalien unter Druck werden überarbeitet. Die Konzentrationsgrenzwerte für Atemwegs- oder Hautsensibilisatoren werden angepasst (von ≥1,0 % auf ≥0,1 %), und ein Grenzwert für Aspirationsgefahr der Kategorie 1 (≥1,0 %) wird hinzugefügt. Hersteller/Importeure/Lieferanten in der Lieferkette werden verpflichtet, Fehler in Sicherheitsdatenblättern innerhalb einer vorgeschriebenen Frist zu korrigieren. Übergangsbestimmungen für die Transportkennzeichnung werden gestrichen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2028 in Kraft, mit Ausnahme bestimmter Bestimmungen, die bereits am Tag der Verkündung wirksam werden. Interessengruppen sind eingeladen, innerhalb von 60 Tagen Kommentare einzureichen.
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