Das taiwanische Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt (MOHW) hat neue Verwendungs- und Kennzeichnungsanforderungen für eine Mischung aus 2'-Fucosyllactose (2'-FL) und Difucosyllactose (DFL) festgelegt. Hierbei handelt es sich um humane Milchgosaccharide (HMOs), die durch Fermentation mit einem gentechnisch veränderten Stamm von Escherichia coli K-12 DH1 MDO MAP1001d hergestellt werden. Die Verordnung ist am 24. Juni 2026 in Kraft getreten und erlaubt die Verwendung der Zutat in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung sowie in Milchpulvern oder ähnlichen Produkten für Kinder unter sieben Jahren. Der Inhaltsstoff darf in Mengen von bis zu 1,6 g/L in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sowie bis zu 1,2 g/L in Milchpulvern und ähnlichen Produkten für Kleinkinder verwendet werden. Das Endprodukt darf keine gentechnisch veränderten Mikroorganismen oder rekombinante DNA enthalten und muss festgelegte Reinheits- und Sicherheitskriterien erfüllen. Hersteller sind zudem verpflichtet, eine Herkunftsangabe bereitzustellen, die darauf hinweist, dass der Inhaltsstoff unter Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurde; diese Anforderung gilt jedoch nicht für Endlebensmittel, die unter Verwendung dieses Inhaltsstoffs hergestellt wurden.
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