Das taiwanesische Landwirtschaftsministerium (MOA) hat die Bekanntmachung Nr. 1150042764 erlassen, mit der die Übergangsbestimmungen für die Kennzeichnungsvorschriften für zertifizierte tierische Erzeugnisse – haltbare Milchprodukte – festgelegt werden. Die Maßnahme tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung am 10. Juni 2026 in Kraft und räumt den Herstellern zusätzliche Zeit ein, um die überarbeiteten Kennzeichnungsvorschriften für zertifizierte haltbare Milchprodukte zu erfüllen.
Die Übergangsregelung folgt auf Änderungen an den „Certified Livestock Products Verification Standards“ – Abschnitt „Milchprodukte“. Gemäß den überarbeiteten Standards müssen haltbare Milchprodukte nun spezifische Pasteurisierungs- oder Sterilisationsbedingungen angeben, einschließlich Verarbeitungstemperatur und -dauer. Damit wird die bisherige Anforderung ersetzt, lediglich die Sterilisationsmethode anzugeben. Die aktualisierte Kennzeichnungsvorschrift soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Nach Angaben des Ministeriums wurde die Übergangsfrist als Reaktion auf die Bedenken der Industrie hinsichtlich Engpässen bei der Verpackungsversorgung eingeführt. Da gängige Verpackungsmaterialien für haltbare Milchprodukte, wie beispielsweise aseptische Kartons, größtenteils importiert werden, könnten einige Hersteller Schwierigkeiten haben, ihre Verpackungsbestände innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens anzupassen.
Gemäß den neuen Durchführungsgrundsätzen müssen auf allen Verpackungen, die am oder nach dem 1. Juli 2026 bedruckt werden, die vorgeschriebenen Pasteurisierungs- oder Sterilisationsbedingungen angegeben sein. Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt wurden und weiterhin die bisherige Kennzeichnung der Sterilisationsmethode tragen, dürfen jedoch bis zum 30. Juni 2027 im Umlauf bleiben. Die Übergangsregelung soll einen reibungslosen Übergang zu den neuen Vorschriften ermöglichen und gleichzeitig die Einhaltung der überarbeiteten Zertifizierungsstandards für Milchprodukte gewährleisten.