Taiwans Landwirtschaftsministerium (MoA) hat die Bekanntmachung Nr. 1150042764 herausgegeben, die die Übergangsregelungen für die Kennzeichnungsvorschriften von zertifizierten tierischen Produkten – haltbare Milchprodukte – festlegt. Die Maßnahme, die mit sofortiger Wirkung nach der Veröffentlichung am 10. Juni 2026 in Kraft tritt, gewährt Herstellern zusätzliche Zeit, um die überarbeiteten Kennzeichnungsvorschriften für zertifizierte haltbare Milchprodukte zu erfüllen.

Die Übergangsregelung folgt den Änderungen der Verifizierungsstandards für zertifizierte tierische Produkte – Abschnitt Milchprodukte. Gemäß den überarbeiteten Standards müssen haltbare Milchprodukte spezifische Pasteurisierungs- oder Sterilisationsbedingungen angeben, einschließlich Verarbeitungstemperatur und -dauer. Dies ersetzt die frühere Anforderung, nur die Sterilisationsmethode anzugeben. Die aktualisierte Kennzeichnungspflicht soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Nach Angaben des Ministeriums wurde die Übergangsfrist eingeführt, um auf Bedenken der Industrie hinsichtlich Engpässen bei der Verpackungslieferung zu reagieren. Da häufig verwendete Verpackungsmaterialien für haltbare Milchprodukte, wie aseptische Kartons, größtenteils importiert werden, könnten einige Hersteller Schwierigkeiten haben, ihre Verpackungsbestände innerhalb des ursprünglichen Umsetzungszeitraums zu aktualisieren.

Gemäß den neuen Durchsetzungsprinzipien müssen alle Verpackungen, die am oder nach dem 1. Juli 2026 bedruckt werden, die erforderlichen Pasteurisierungs- oder Sterilisationsbedingungen aufweisen. Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt wurden und weiterhin die frühere Kennzeichnung der Sterilisationsmethode verwenden, dürfen jedoch bis zum 30. Juni 2027 im Umlauf bleiben. Die Übergangsregelung soll einen reibungslosen regulatorischen Übergang erleichtern und gleichzeitig die Einhaltung der überarbeiteten Zertifizierungsstandards für Milchprodukte gewährleisten.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Taiwan, Landwirtschaftsministerium, Bekanntmachung Nr. 1150042764, Haltbare Milch, H-Milch, Milchprodukte, Zertifizierte tierische Produkte, Kennzeichnungsvorschriften.