Am 7. Mai 2026 veröffentlichte das Arbeitsministerium einen Entwurf zur Änderung bestimmter Bestimmungen der „Verordnung über die Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation von gefährlichen Chemikalien“, einschließlich Änderungen an Anhang 1 zu Artikel 5 sowie an den Anhängen 3 und 4 zu Artikel 12. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden im Rahmen der amtlichen Bekanntmachung Nr. 1150251656 veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Der Vorschlag zielt darauf ab, Taiwans Anforderungen an die Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation von gefährlichen Chemikalien im Rahmen des Global Harmonisierten Systems (GHS) zu überarbeiten. Interessierte können bis zum 6. Juli 2026 Stellungnahmen und Empfehlungen einreichen. Der Änderungsentwurf ist Teil der laufenden Bemühungen Taiwans, das Management der chemischen Sicherheit am Arbeitsplatz zu stärken und die Anforderungen an die Gefahrenkommunikation im Einklang mit sich weiterentwickelnden regulatorischen und internationalen Standards zu aktualisieren.
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