Am 7. Mai 2026 veröffentlichte das Arbeitsministerium einen Entwurf zur Änderung bestimmter Bestimmungen der „Vorschriften für die Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation gefährlicher Chemikalien“, einschließlich Überarbeitungen von Anhang 1 des Artikels 5 sowie der Anhänge 3 und 4 des Artikels 12. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit der amtlichen Bekanntmachung Nr. 1150251656 veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Der Vorschlag zielt darauf ab, Taiwans Anforderungen an die Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation gefährlicher Chemikalien im Rahmen des Global Harmonisierten Systems (GHS) zu überarbeiten. Interessierte Parteien können bis zum 6. Juli 2026 Kommentare und Empfehlungen einreichen. Die Entwurfsänderungen sind Teil der fortlaufenden Bemühungen Taiwans, das Management der Arbeitssicherheit im Umgang mit Chemikalien zu stärken und die Anforderungen an die Gefahrenkommunikation im Einklang mit sich entwickelnden regulatorischen und internationalen Standards zu aktualisieren.
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