Am 12. Juni 2026 veröffentlichte das thailändische Gesundheitsministerium eine Bekanntmachung im Amtsblatt, mit der die Anhänge der Bekanntmachung über verbotene Substanzen in kosmetischen Mitteln gemäß dem Kosmetikgesetz B.E. 2558 (2015) geändert wurden. Die Änderung aktualisiert die nationale Liste der Inhaltsstoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen und Thailands Kosmetikkontrollen an die sich entwickelnden internationalen wissenschaftlichen und regulatorischen Standards anzupassen. Die Überarbeitung verbietet neu 2-Ethylhexansäure und ihre Salze (CAS 149-57-5), Theophyllin (CAS 58-55-9) und Octamethylcyclotetrasiloxan (D4, CAS 556-67-2), wobei D4 verboten ist, wenn es als Verunreinigung in Konzentrationen von über 0,1 % vorliegt. Darüber hinaus erweitert die Bekanntmachung die Liste der verbotenen Substanzen um 24 neue Einträge (Nr. 1686–1709), darunter Ammoniumbromid, Dibutylzinnverbindungen, Tellurdioxid, Bisphenol S, Melamin, Cumol, Acetamiprid, Pendimethalin, Bentazon und andere Chemikalien, die durch ihre jeweiligen CAS-Nummern gekennzeichnet sind. Diese Änderungen erfordern von Kosmetikherstellern, Importeuren und Händlern, Produktformulierungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass betroffene Inhaltsstoffe nicht in in Thailand vermarkteten Kosmetika enthalten sind, wodurch die Einhaltung des überarbeiteten regulatorischen Rahmens unterstützt wird.
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