Das Nationale Amt für Agrar- und Lebensmittelstandards (ACFS) hat offiziell eine neue Richtlinie erlassen, die strengere Qualitäts- und Sicherheitsdokumente für alle importierten Erdnusskerne vorschreibt. Die Maßnahme, die am 25. Mai 2026 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Aflatoxin-Kontamination in importierten Agrarprodukten streng zu überwachen und zu kontrollieren. Gemäß den neuen Vorschriften müssen lizenzierte Importeure vor jeder Einfuhr umfassende Nachweise über Qualitäts- und Sicherheitszertifizierungen dem zuständigen Beamten vorlegen.
Die obligatorischen Dokumente umfassen:
1. Standardzertifizierung: Eine Kopie des Agrarprodukt-Standardzertifikats für Erdnusskerne (TAS 4702-2014) oder eine gleichwertige ausländische Zertifizierung, die nach thailändischem Recht anerkannt ist.
2. Laborprüfberichte: Ein offizieller Analysebericht, der die Gesamt-Aflatoxinwerte (B1, B2, G1 und G2) detailliert darstellt und ausschließlich von einem nach ISO/IEC 17025-Standards akkreditierten Labor ausgestellt wurde.
3. Handelsrechnung: Standardmäßige kommerzielle Versandrechnungen, die die Fracht begleiten. Strenge Strafen bei Nichteinhaltung Die ACFS hat gewarnt, dass die Nichteinhaltung dieser Regeln oder die Vorlage falscher Erklärungen und gefälschter Dokumente zu strengen Strafen führen wird. Nicht-konforme Importeure müssen mit der sofortigen Aussetzung oder dem Entzug ihrer Importlizenzen sowie einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung nach thailändischem Recht rechnen.
Die Verordnung steht im Einklang mit Thailands fortgesetzten Bemühungen, die Lebensmittelsicherheitsstandards zu erhöhen und die heimischen Verbraucher vor toxischen Pilzkontaminanten zu schützen, die häufig in schlecht gelagerten Agrarprodukten vorkommen.

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Thailand, importierte Erdnusskerne, Qualitäts- und Sicherheitsdokumentation.