Die thailändische Lebensmittel- und Überwachungsbehörde (Thai FDA) hat einen Entwurf einer Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums zu Aromen und Lebensmittelaromen zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab, den regulatorischen Rahmen Thailands für Aromastoffe und Aromazubereitungen im Einklang mit international anerkannten Sicherheitsbewertungssystemen und aktuellen Branchenpraktiken zu aktualisieren. Anerkennung internationaler Sicherheitsbewertungen Der Entwurf schlägt vor, Aromastoffe anzuerkennen, die bewertet wurden von: – Dem gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) – Dem FEMA GRAS-Programm der Flavour and Extract Manufacturers Association – Der Unionsliste der Aromastoffe der Europäischen Union Dieser Ansatz soll die regulatorische Harmonisierung erleichtern und die Konsistenz mit internationalen Lebensmittelsicherheitsstandards verbessern. Anforderungen an Identität und technische Dokumentation Antragsteller, die eine Zulassung für Aromastoffe beantragen, müssen detaillierte technische Informationen einreichen, darunter: IUPAC-Name CAS-Nummer FLAVIS-Nummer (sofern zutreffend) Analytische Charakterisierungsdaten wie Massenspektrometrie (MS) und Infrarotspektroskopie (IR) Genotoxizitätsbewertungen Zusätzliche toxikologische und Sicherheitsunterlagen nach Bedarf Höchstgehalte für ausgewählte Additive in Aromen Der Entwurf legt Grenzwerte für in Aromazubereitungen häufig verwendete Additive fest oder aktualisiert diese, darunter: Sorbinsäure- und Benzoesäuresalze: bis zu 1.500 mg/kg Gallate: bis zu 1.000 mg/kg TBHQ und BHA: kombiniert maximal 2.000 mg/kg Rosmarinextrakt: bis zu 1.000 mg/kg (ausgedrückt als Carnosinsäure und Carnosol) Phosphate: bis zu 40.000 mg/kg (als P₂O₅) Polysorbate, Carrageen, Diatomeenerde, β-Cyclodextrin, Bienenwachs, Benzylalkohol, Ethanol und Maltodextrin unter bestimmten Bedingungen und Grenzwerten.
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