Die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Thai FDA) hat eine öffentliche Konsultation zu geplanten Änderungen der Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Mitteilung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit Nr. 468 B.E. 2568 (2025) eingeleitet. Die Überprüfung zielt darauf ab, den Rahmen für Lebensmittelzusatzstoffe in Thailand an aktuelle wissenschaftliche Bewertungen, bewährte Branchenpraktiken und internationale Grundsätze der Lebensmittelsicherheit anzupassen und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu stärken. Nach dem Inkrafttreten der Mitteilung Nr. 468 am 12. Dezember 2025 erhalten zuvor zugelassene Lebensmittelhersteller und -importeure eine zweijährige Übergangsfrist, um die aktualisierten Anforderungen zu erfüllen. Die Konsultation soll Feedback von Interessenvertretern zu geplanten Änderungen, zurückgezogenen Bestimmungen und Nutzungsdaten der Industrie einholen, um künftige regulatorische Entscheidungen zu unterstützen. Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehören überarbeitete Höchstwerte für Polyglycerinester von Speisefettfettsäuren (INS 475) nach Bewertungen der ernährungsbedingten Exposition, die potenziell hohe Aufnahmewerte anzeigen, obwohl der JECFA einen ADI-Wert von 0–25 mg/kg Körpergewicht beibehält. Infolgedessen wurden die zulässigen Höchstmengen in bestimmten Lebensmittelkategorien, darunter nicht aromatisierte Flüssigmilch, Pflanzenöle, aromatisierte Getränke, verarbeitetes Obst und gefrorene oder verarbeitete Meeresfrüchte, gesenkt oder entfernt. Der Entwurf spiegelt auch die Neubewertung von Ascorbinsäureestern (INS 304 und INS 305) durch das JECFA wider, für die der ADI-Wert auf „Nicht spezifiziert“ geändert wurde. Folglich sollen die Verwendungsmengen in 63 Lebensmittelkategorien auf Quantum Satis (GMP) aktualisiert werden, während für empfindliche Produkte wie Säuglingsnahrung weiterhin spezifische Grenzwerte gelten. Darüber hinaus aktualisiert die Thai FDA die Anforderungen für mehrere neu bewertete oder erneut bewertete Zusatzstoffe, darunter Gardenienblau (INS 165) als Lebensmittelfarbstoff, Glykolipide (INS 246) als Konservierungsmittel, Rosmarinextrakt (INS 392) als Antioxidationsmittel und Thaumatin II als Süßungsmittel und Geschmacksverstärker. Interessenvertreter sind eingeladen, Kommentare und technische Informationen einzureichen, um die laufende Überprüfung vor dem Abschluss der überarbeiteten Anforderungen zu unterstützen.

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Thailand, Lebensmittelzusatzstoff, MOPH-Mitteilung Nr. 468 B.E 2568