Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf der Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums (Nr. 469) B.E. 2569 (2026) am 17. April 2026 gemäß dem Lebensmittelgesetz B.E. 2522 (1979) unterzeichnet. Die Bekanntmachung steht derzeit noch vor der Veröffentlichung im Amtsblatt, bevor sie in Kraft tritt.

Wichtige eingeführte Änderungen
1. Die neue Bekanntmachung hebt die Bekanntmachung Nr. 355 B.E. 2556 (2013) des Gesundheitsministeriums über Lebensmittel in versiegelten Behältern auf.
2. Lebensmittel in hermetisch versiegelten Behältern werden weiterhin als Hochrisikolebensmittel mit festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingestuft, da Prozesse zur mikrobiellen Zerstörung oder Hemmung erforderlich sind.
3. Abschnitt 3(2) der vorherigen Verordnung wurde gestrichen. Produkte, die zuvor unter diesem Abschnitt fielen, müssen nun die entsprechenden produktspezifischen Bekanntmachungen einhalten.
4. Die überarbeitete Verordnung führt eine Klarstellung zur Wasseraktivität (aw) ein, um sie an internationale Best Practices zur mikrobiellen Kontrolle anzupassen.
Mikrobiologische Anforderungen für:
Konserven mit niedrigem Säuregehalt,
gesäuerte Lebensmittel und
Lebensmittel mit einem pH-Wert von 4,6 oder niedriger
wurden zur besseren Klarheit und Konsistenz überarbeitet.
5. Bestehende Sterilisations- und Säuerungsanforderungen für säurearme und gesäuerte Lebensmittel bleiben unverändert.
6. Spezifische Grenzwerte und Bestimmungen für Konservierungsstoffe, Kaliumnitrit, Natriumnitrit, Kaliumnitrat und Natriumnitrat wurden gestrichen, da diese bereits unter separaten Lebensmittelzusatzstoff-Verordnungen geregelt sind.
7. Die Verpackungsbestimmungen wurden aktualisiert, um sie an die thailändischen Vorschriften für Lebensmittelbehälter anzupassen. Wichtige Anforderungen bleiben jedoch bestehen, darunter:
Kein Blei, Rost oder schädliche Farbe in den Behältern.
Nur Lack- oder Zinnbeschichtungen sind innen zulässig.
Stahlbehälter müssen direkten Lebensmittelkontakt, Undichtigkeiten oder Ausbeulungen verhindern.
8. Hersteller und Importeure müssen die konsolidierten GMP-bezogenen Vorschriften einhalten, die Folgendes umfassen:
Lebensmittelproduktionsmethoden,
Ausrüstungsanforderungen und
Lagerbedingungen für Lebensmittel.
9. Die Anforderung, das „Fleischgewicht“ in den Produktstandards anzugeben, wurde gestrichen, da Sterilisationsvalidierungsstudien den Fleischgehalt bereits durch F₀-Wert-Bewertungen berücksichtigen.
10. Die Kennzeichnungsvorschriften wurden aktualisiert, um sie an die thailändischen Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften anzupassen:
Die Angabe des Abtropfgewichts ist nur für Produkte erforderlich, bei denen Flüssigkeit von festen Bestandteilen getrennt werden kann.
Bestimmungen bezüglich Ausnahmen für reine Exportprodukte wurden nach der Streichung von Abschnitt 3(2) überarbeitet.
Bestehende Lebensmittelregistrierungszertifikate und Lebensmittelkennzeichnungszertifikate, die unter der vorherigen Verordnung ausgestellt wurden, bleiben gültig und gelten unter der neuen Bekanntmachung als konform.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Thailand, Hermetisch versiegelte Lebensmittel, MoPH (Nr. 469) B.E. 2569