Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Türkei hat das Kommuniqué Nr. 2026/6 erlassen, das das Türkische Lebensmittelkodex-Kommuniqué über Brot und Brotsorten (2012/2) ändert, um die Standards für Authentizität und Produktintegrität zu stärken. Die Änderung streicht die Zulassung von geröstetem Malzmehl und verbietet ausdrücklich die Verwendung von geröstetem Malzmehl, geröstetem Kichererbsenmehl, dunklem Malzextrakt oder ähnlichen Zutaten, wenn diese zum künstlichen Verdunkeln von Brot oder zur Geschmacksverbesserung verwendet werden.

Sie verbietet auch Verarbeitungstechniken wie Rösten oder Hochtemperaturbehandlungen, die auf Zutaten angewendet werden, um die innere Krume über ihren natürlichen Zustand hinaus zu verdunkeln. Diese Maßnahmen sollen technologische Manipulationen verhindern, die Verbraucher über Produktqualität oder -zusammensetzung irreführen könnten. Lebensmittelunternehmer müssen die neuen Anforderungen bis zum 31. Dezember 2026 erfüllen, wobei eine Übergangsfrist für Neuformulierungen und Prozessanpassungen gewährt wird. Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und spiegelt die umfassenderen Bemühungen der Türkei wider, die Kontrollen der Lebensmittelauthentizität zu verschärfen, insbesondere für Grundnahrungsmittel wie Brot.

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Türkei, Türkischer Lebensmittelkodex, Brot und Brotsorten (2012/2).