Die neuen technischen Anforderungen der Ukraine für Milch, Milchprodukte und Streichfette wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine erlassen, um nationale Standards an die EU-Vorschriften anzupassen. Der Rechtsrahmen legt strenge Regeln für Produktzusammensetzung, Klassifizierung, Verarbeitung und Kennzeichnung fest. Dazu gehören definierte Grenzwerte wie Vollmilch (≥3,5 % Fett), Magermilch (≤0,5 % Fett) und Butter (80–90 % Milchfett) sowie eine klare Kategorisierung von Milch- und Fettprodukten. Er erlaubt kontrollierte Modifikationen wie Fettstandardisierung, Proteinanreicherung und Laktosereduktion, sofern diese transparent deklariert werden. Darüber hinaus erzwingt die Verordnung einen strikten Schutz der Milchterminologie, indem sie Begriffe wie Milch und Butter ausschließlich echten Milchprodukten vorbehält und deren Verwendung für pflanzliche Alternativen untersagt. Zusätzlich wird die Qualitätskontrolle durch standardisierte Probenahme, Zusammensetzungsprüfungen und statistische Konformitätsprüfungen gestärkt, um die Authentizität sicherzustellen und Verfälschungen zu verhindern.

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