Das Gesundheitsministerium der Ukraine erließ die Verordnung Nr. 203, die weitreichende Änderungen der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, nährwertbezogene Angaben, gesundheitsbezogene Angaben und die Anreicherung von Lebensmitteln einführt.
Die Änderungen zielen darauf ab, die ukrainische Lebensmittelgesetzgebung mit den Anforderungen der Europäischen Union zu harmonisieren, insbesondere für Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, Lebensmittelzusatzstoffe und gesundheitsbezogene Angaben.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
1. Klarstellung, dass die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel nicht für Arzneimittel gelten.
2. Nur Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe, die in den aktualisierten Anhängen ausdrücklich zugelassen sind, dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
3. In der EU zugelassene Novel Food dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, sofern sie den ukrainischen gesetzlichen Anforderungen und den EU-Registrierungsbedingungen entsprechen.
4. Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Lebensmittelenzyme, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, müssen der aktualisierten ukrainischen Lebensmittelgesetzgebung und den entsprechenden EU-konformen Standards entsprechen.
5. Einführung von Höchstmengen für die tägliche Aufnahme bestimmter Vitamine, darunter:
Vitamin B1: 100 mg
Vitamin B2: 40 mg
Vitamin B12: 100 µg
Vitamin C: 1000 mg
Vitamin K: 200 µg
6. Die Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln dürfen die von der EFSA festgelegten Tolerable Upper Intake Levels (ULs) oder sicheren Aufnahmemengen nicht überschreiten.
7. Neue zugelassene Inhaltsstoffformen wurden hinzugefügt, darunter:
Calcifediol-Monohydrat
Nicotinamid-Ribosid-Chlorid
Magnesium-L-Threonat
Chrom-angereicherte Hefe
Organisches Silizium (Monomethylsilantriol)
8. Bestimmte Inhaltsstoffe wurden als Novel Food anerkannt.
9. Einführung eines neuen Anhangs, der andere Stoffe mit ernährungsphysiologischen oder physiologischen Wirkungen auflistet, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen sind.
10. Aktualisierte Kennzeichnungs- und Werbevorschriften verbieten Angaben zur Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten für Nahrungsergänzungsmittel.
11. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie der ukrainischen Gesetzgebung und den entsprechenden EU-zugelassenen Angaben entsprechen.
12. Eine neue zugelassene gesundheitsbezogene Angabe wurde für Kohlenhydratlösungen eingeführt, die die Ausdauerleistung bei hochintensivem Training bei trainierten Erwachsenen unterstützen.
Aktualisierte Angaben für EPA/DHA, Magnesium, Zink und Protein.
13. Überarbeitete Anforderungen für die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“.
14. Neue Beschränkungen wurden eingeführt für:
Grüntee-Extrakte, die EGCG enthalten
Monacoline aus Rotschimmelreis
15. Bestimmte Stoffe sind nun in Lebensmitteln verboten, darunter:
Aloe-Emodin
Emodin
Danthron
Ephedra-Zubereitungen
Yohimbe-Rinden-Zubereitungen
16. Aktualisierte Definitionen und Klassifizierungsanforderungen für Darreichungsformen von Nahrungsergänzungsmitteln, einschließlich Tabletten, Gummibärchen, Kautabletten, Pulver, Brausetabletten, Kapseln und Weichkapseln.

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Ukraine, Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung, Verordnung Nr. 203, nährwertbezogene Angabe, gesundheitsbezogene Angabe.