Am 24. Juni 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Meldung über technische Handelshemmnisse (TBT). Diese wurde von den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) – Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda – eingereicht, wobei das Uganda National Bureau of Standards (UNBS) als die für die Meldung zuständige Behörde fungierte. Der Vorschlag umfasst Schönheits- oder Make-up-Präparate, Hautpflegeprodukte (einschließlich Sonnen- und Bräunungsschutzmittel) sowie Maniküre- oder Pedikürepräparate unter dem HS-Code 3304 und ICS 71.100.70. Das gemeldete Dokument, DEAS 847-6:2025, Kosmetika – Analytische Methoden – Teil 6: Bestimmung des Schmelzpunkts (Zweite Ausgabe), schreibt standardisierte analytische Prüfmethoden zur Bestimmung des Schmelzpunkts von Ölen und Fetten vor, die in der Kosmetikindustrie verwendet werden. Der Entwurf aktualisiert die frühere EAS 847-6:2017 und ergänzt EAS 847-1 zur analytischen Terminologie für Kosmetika. Der Vorschlag zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen, regionale Prüfmethoden zu harmonisieren, technische Handelshemmnisse abzubauen und den Handel innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft zu erleichtern. Das vorgeschlagene Annahmedatum wurde noch nicht festgelegt, und es wurde kein Datum für das Inkrafttreten genannt. Kommentare können bis zum 14. August 2026 beim Uganda National Bureau of Standards eingereicht werden.

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Welthandelsorganisation (WTO); Uganda National Bureau of Standards (UNBS); Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC); DEAS 847-6:2025; Analytische Methoden für Kosmetika; Bestimmung des Schmelzpunkts