Am 15. Juni 2026 hat die Welthandelsorganisation (WTO) eine von Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda eingereichte Meldung bezüglich des Entwurfs des ostafrikanischen Standards (DEAS) 847-5:2025, Kosmetika – Analytische Methoden – Teil 5: Bestimmung des Unverseifbaren (Zweite Ausgabe), verbreitet. Die Meldung wurde vom Uganda National Bureau of Standards (UNBS) gemäß Artikel 5.6.2 des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT) eingereicht. Der Normenentwurf gilt für Schönheits- und Make-up-Präparate, Hautpflegeprodukte, Sonnenschutz- und Bräunungsprodukte sowie Maniküre- und Pediküreprodukte, die unter HS 3304 und ICS 71.100.70 klassifiziert sind. Er legt die analytische Prüfmethode zur Bestimmung des Unverseifbaren in Ölen und Fetten fest, die in kosmetischen Produkten verwendet werden, und unterstützt so eine konsistente Qualitätsbewertung in der gesamten Kosmetikindustrie. Der Vorschlag verweist auf EAS 847-1 (Glossar der Begriffe) und EAS 847-5:2017 als verwandte Normen. Ziel des Entwurfs ist es, die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen, regionale Analysemethoden zu harmonisieren, technische Handelshemmnisse abzubauen und den Handel innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft zu erleichtern. Das vorgeschlagene Annahmedatum wurde noch nicht festgelegt, und es wurde kein Datum für das Inkrafttreten angegeben. Kommentare zum Normenentwurf können bis zum 14. August 2026 (60 Tage nach dem Meldedatum) über das Uganda National Bureau of Standards (UNBS) eingereicht werden.