Am 15. Juni 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine von den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) – Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda – eingereichte Notifizierung über technische Handelshemmnisse (TBT), wobei das Uganda National Bureau of Standards (UNBS) als zuständige Behörde fungierte. Die Notifizierung umfasst den HS-Code 3304 und ICS 71.100.70 und gilt für Schönheits- und Make-up-Präparate, Hautpflegeprodukte, Sonnenschutzmittel, Maniküre- und Pedikürepräparate, Kosmetika, Toilettenartikel sowie kosmetische Öle und Fette. Sie führt den Entwurf des Standards DEAS 847-15:2025, Kosmetika – Analytische Methoden – Teil 15: Bestimmung des Aschegehalts (Zweite Ausgabe) ein, der die analytische Prüfmethode zur Bestimmung des Aschegehalts in Kosmetika und Ölen und Fetten der Kosmetikindustrie vorschreibt. Die vorgeschlagene Überarbeitung aktualisiert die Ausgabe von 2017 und stimmt mit EAS 847-1 (Glossar der Begriffe) überein, um harmonisierte Analyseverfahren in der gesamten Region zu unterstützen. Der Entwurf zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen, die regionale Harmonisierung der Prüfanforderungen für Kosmetika zu fördern, technische Handelshemmnisse abzubauen und den Handel zwischen den EAC-Partnerstaaten zu erleichtern. Das vorgeschlagene Annahmedatum wurde noch nicht festgelegt, und es wurde kein Datum für das Inkrafttreten angegeben. Kommentare zum Entwurf des Standards können bis zum 14. August 2026 eingereicht werden.

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Welthandelsorganisation (WTO); Uganda National Bureau of Standards (UNBS); DEAS 847-15:2025; Analytische Methoden für Kosmetika; Bestimmung des Aschegehalts; Öle und Fette der Kosmetikindustrie