Am 18. Juni 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine von der Republik Korea eingereichte Mitteilung bezüglich vorgeschlagener Änderungen der Verordnung über die Kennzeichnung von Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung von Kosmetika und Inhaltsstoffen als Allergene. Der Vorschlag wurde vom Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) herausgegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen gezielte Aktualisierungen der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika ein, um die Verbrauchersicherheit zu verbessern und Vorsichtsmaßnahmen für bestimmte Produktkategorien zu präzisieren. Erstens schafft der Vorschlag eine Ausnahme, die es erlaubt, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen für Shampoos wegzulassen, die nicht unmittelbar nach Gebrauch ausgespült werden sollen, wie z. B. Trockenshampoos. Zweitens werden neue Kennzeichnungspflichten für Vorsichtsmaßnahmen für kosmetische Produkte eingeführt, die Benzophenon-3 (Oxybenzon) enthalten, was aktualisierte Sicherheitsüberlegungen für diesen Inhaltsstoff widerspiegelt. Die Änderungen sollen die Verbraucherinformation verbessern und den Schutz der menschlichen Gesundheit durch angemessenere und produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften stärken. Öffentliche Kommentare zu dem Vorschlag können bis zum 17. August 2026 eingereicht werden. Die vorgeschlagenen Daten für die Annahme und das Inkrafttreten wurden noch nicht festgelegt.

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