Am 8. April 2026 veröffentlichte die Welthandelsorganisation (WTO) das Addendum G/SPS/N/TUR/105/Add.2, das Änderungen an einem zuvor gemeldeten Entwurf einer Verordnung mit dem Titel „Türkisches Lebensmittelkodex-Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über Kunststoffmaterialien und -gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ bekannt gab. Die von der Türkei erlassene Maßnahme aktualisiert die ursprüngliche Meldung vom November 2018. Der überarbeitete Entwurf führt Änderungen am Geltungsbereich und Inhalt der Verordnung ein, einschließlich der Streichung des Eintrags Nr. 151 bezüglich Bisphenol A (BPA) aus Anhang I, Tabelle 1 des Kommuniqués. Die Änderung spiegelt eine regulatorische Verschiebung wider, wonach BPA zusammen mit anderen gefährlichen Bisphenolen und Derivaten stattdessen unter einem separaten, speziellen Kommuniqué geregelt wird. Zusätzlich wird eine neue Bestimmung eingeführt, die klarstellt, dass Bisphenol A und verwandte Substanzen nur in der Herstellung von Kunststoffmaterialien und -gegenständen gemäß den spezifischen Beschränkungen des neuen Kommuniqués über Bisphenole verwendet werden dürfen. Das Addendum weist darauf hin, dass der Verordnungsentwurf noch in Entwicklung und Konsultation ist, mit einer überarbeiteten Kommentierungsfrist von 60 Tagen ab Veröffentlichung des Addendums, die am 7. Juni 2026 endet. Ziel der Maßnahme ist es, die Kontrollen der Lebensmittelsicherheit zu stärken und die regulatorische Behandlung von Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien anzugleichen.
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