Am 17. Juni 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine von den Vereinigten Staaten eingereichte Mitteilung bezüglich eines Entwurfs einer Risikobewertung für 4,4'-(1-Methylethyliden)bis[2,6-dibromphenol] (Tetrabrombisphenol A, TBBPA) im Rahmen des Toxic Substances Control Act (TSCA). Die Mitteilung wurde von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) herausgegeben. Die EPA die Verfügbarkeit des Entwurfs der Risikobewertung EPA und forderte die Öffentlichkeit auf, Stellungnahmen einzureichen, um festzustellen, ob TBBPA unter den gegebenen Verwendungsbedingungen ein unzumutbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, einschließlich Risiken für potenziell exponierte oder anfällige Bevölkerungsgruppen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und berücksichtigt gemäß TSCA keine Kosten oder andere nicht risikobezogene Faktoren. Obwohl die Bekanntmachung keine sofortigen regulatorischen Beschränkungen vorschlägt, könnte der Entwurf der Risikobewertung als Grundlage für künftige regulatorische Maßnahmen hinsichtlich der Herstellung, Verarbeitung, des Vertriebs, der Verwendung oder der Entsorgung von TBBPA dienen, falls unzumutbare Risiken festgestellt werden. Der Entwurf der Risikobewertung steht bis zum 17. August 2026 zur öffentlichen Konsultation. Die vorgeschlagenen Termine für die Verabschiedung und das Inkrafttreten stehen noch nicht fest.