Am 6. Mai 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine von der Ukraine eingereichte Mitteilung bezüglich eines Resolutionsentwurfs zur Überarbeitung der Technischen Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PPE). Das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine wurde als zuständige Behörde für die vorgeschlagene Maßnahme benannt. Interessengruppen wurden eingeladen, bis zum 5. Juli 2026 im Rahmen der WTO-Verfahren für technische Handelshemmnisse (TBT) Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf einzureichen. Die vorgeschlagene Maßnahme gilt für Persönliche Schutzausrüstung, die auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wird. Gemäß der Mitteilung würde der Resolutionsentwurf die bestehende Technische Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung, die unter der Resolution Nr. 771 vom 21. August 2019 genehmigt wurde, durch eine überarbeitete Version ersetzen, die mit der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates über Persönliche Schutzausrüstung in Einklang steht. Der Vorschlag berücksichtigt auch die Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates und zielt darauf ab, die ukrainischen PPE-Anforderungen mit den aktuellen regulatorischen Standards der Europäischen Union zu harmonisieren. Der Entwurf der Technischen Verordnung legt Anforderungen an die Gestaltung, Herstellung und das Inverkehrbringen von PPE fest, um den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Verbrauchern und Endnutzern zu gewährleisten. Der Vorschlag enthält Bestimmungen zu Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätserklärungen, Regeln für die Anbringung von Konformitätskennzeichnungen und Importeurpflichten, die in den Punkten 21–29 der Verordnung dargelegt sind. PPE-Produkte dürfen nur dann auf dem Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Technischen Verordnung erfüllen.
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