Kosmetikvorschriften in Singapur entschlüsselt
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Die Health Sciences Authority (HSA) in Singapur regelt den Verkauf und Import von Kosmetika im Land. Alle Kosmetikprodukte, die für den Verkauf in Singapur bestimmt sind, müssen vor dem Verkauf bei der HSA gemeldet werden. Das regulatorische Verfahren der HSA umfasst die Einreichung, Meldung und Neumeldung von Kosmetikprodukten. Dieser Blog informiert Sie über alles, was Sie zu den aktuellen Vorschriften wissen müssen.

verschaffen wir uns nun einen Überblick über den Prozess der Einreichung, Meldung und Neumeldung von Kosmetikprodukten in Singapur. Hier sind detaillierte Einblicke in die drei (03) Schritte:

  1. Einreichung von Kosmetika: Ein Kosmetikprodukt muss der HSA gemeldet werden, bevor es in Singapur verkauft werden darf. Zwar ist die Angabe von Details zum Produkt, einschließlich seiner Zusammensetzung, Bestandteile und Kennzeichnung, an sich keine direkte Voraussetzung des Antragsverfahrens, es muss jedoch sichergestellt werden, dass das Produkt sicher in der Anwendung ist und seine Formel, Kennzeichnung sowie seine Werbeaussagen den kosmetischen Vorschriften von Singapur entsprechen.
  2. Meldung von Kosmetika: Wenn das Produkt den kosmetischen Vorschriften von Singapur entspricht, muss es der HSA gemeldet werden. Sobald eine Bestätigung der Gesundheitsbehörde (Health Authority, HA) vorliegt, darf der Hersteller bzw. Vertriebshändler seine Kosmetikprodukte auf den Markt bringen. Im Anschluss muss der Inhaber der Meldung die Produktinformationsakte (Product Information File, PIF) gemäß den kosmetischen Richtlinien von Singapur pflegen.
  3. Neumeldung von Kosmetika: Eine Neumeldung von Kosmetikprodukten, die bereits bei der HSA gemeldet wurden, ist jedes Jahr erforderlich. Das bedeutet: Wenn der Hersteller bzw. Vertriebshändler seine Produkte weiterhin in Singapur vermarkten möchte, muss er jedes Jahr eine neue Meldung einreichen. Eine Neumeldung ist auch dann erforderlich, wenn sich wesentliche Produktdetails ändern (z. B. Produktname, Produktart usw.), während für einfachere Änderungen (wie die Aktualisierung von Angaben zum Antragsteller oder Hersteller) eine Ergänzung ausreicht.

In Singapur unterliegen Kosmetikprodukte neben den Einreichungs-, Melde- und Neumeldungsverfahren weiteren regulatorischen Standards. Beispielsweise müssen die Etiketten von Kosmetikprodukten in englischer Sprache gedruckt sein und einige Pflichtangaben enthalten, wie etwa den Produktnamen, die Inhaltsstoffe und die Gebrauchsanweisung (IFU). Das Etikett sollte zudem das Herkunftsland, den Namen des Herstellers bzw. Vertriebshändlers und den Nettoinhalt des Produkts aufführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einreichung, Meldung und Neumeldung von Kosmetikprodukten wichtige regulatorische Prozesse sind, die die Sicherheit und Wirksamkeit von in Singapur verkauften Kosmetikprodukten gewährleisten. Hersteller und Vertriebshändler von Kosmetikprodukten müssen diese Standards einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher in der Anwendung sind und den von der HSA festgelegten Vorschriften entsprechen. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Hersteller und Vertriebshändler ihre Kosmetikprodukte für Verbraucher in Singapur breit verfügbar machen und gleichzeitig die Konformität mit den kosmetischen Vorschriften des Landes sicherstellen.

Hersteller, die auf den Markt in Singapur drängen, müssen bei der Auslegung der dortigen Kosmetikvorschriften sehr wachsam sein. Wenden Sie sich an Freyr, um Unterstützung bei den regulatorischen Komplexitäten zu erhalten und Herausforderungen in letzter Minute zu vermeiden!

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