Die Einhaltung der EU-Verordnung über Wasch- und Reinigungsmittel (EG Nr. 648/2004) ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit, Transparenz und Umweltverantwortung von Haushaltsreinigern zu gewährleisten, die in der Europäischen Union vermarktet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die EU-Verordnung über Wasch- und Reinigungsmittel einzuhalten, um Produkte rechtmäßig auf dem Markt zu platzieren, die Einhaltung der Vorschriften für Reinigungsprodukte sicherzustellen und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Hersteller befolgen müssen, um zu verstehen, wie sie die EU-Verordnung über Wasch- und Reinigungsmittel einhalten und regelkonform bleiben.
1. Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln nach EU-Recht
Biologisch abbaubare Tenside sind eine der Hauptanforderungen der Verordnung – dies sind die aktiven Reinigungssubstanzen in Wasch- und Reinigungsmitteln für die EU-Konformität von Wasch- und Reinigungsmitteln. Unter Einwirkung von Sauerstoff müssen diese Stoffe innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60 % abgebaut werden. In einigen Fällen sind zusätzliche Tests erforderlich, insbesondere wenn das Produkt für den industriellen oder professionellen Gebrauch bestimmt ist.
2. Sichere Auswahl der Inhaltsstoffe
Die Verordnung legt Obergrenzen für bestimmte Inhaltsstoffe fest und konzentriert sich dabei insbesondere auf Produkte, die ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen. Beispielsweise wurden Phosphate und Phosphonate für Wasch- und Spülmittel im Verbraucherbereich streng eingeschränkt. Zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt vor potenziellen Schäden muss für jeden Inhaltsstoff eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden.
3. Kennzeichnungsvorschriften für Haushaltsreinigungsprodukte in der EU
Eine klare und informative Kennzeichnung ist eine weitere Kernanforderung der Verordnung. Jedes Wasch- oder Reinigungsprodukt muss zur genauen Kennzeichnung und Verbraucherinformation folgende Angaben enthalten:
- Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe, um die Verbraucher zu informieren.
- Dosierungsanweisungen, um Anwendern zu helfen, Verschwendung zu vermeiden und eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
- Angaben zu Allergenen, insbesondere wenn Allergene in einem höheren Prozentsatz von über 0,01 % enthalten sind.
- Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise müssen mit der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) übereinstimmen.
Produkte, die Enzyme, optische Aufheller oder Desinfektionsmittel enthalten, müssen dies auf dem Etikett deutlich angeben.
4. Sicherheitsdatenblätter (SDB) für gefährliche Produkte
Wenn ein Reinigungsmittel gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird, muss gewerblichen Anwendern und Händlern ein SDB zur Verfügung gestellt werden. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen zu Gefahren, Richtlinien für den sicheren Umgang, Lagerungsanforderungen und Notfallmaßnahmen.
5. Online-Offenlegung der Inhaltsstoffe
Hersteller müssen zudem eine vollständige Inhaltsstoffliste online bereitstellen. Diese Liste sollte entweder INCI-Namen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) oder weithin bekannte chemische Bezeichnungen enthalten.
6. Einhaltung verwandter EU-Vorschriften
Zusätzlich zur Detergenzienverordnung müssen die Produkte auch die Einhaltung folgender Vorschriften sicherstellen
- REACH-Verordnung für chemische Sicherheitssicherungen
- Verordnung über Biozidprodukte (BPR) für Desinfektionsmittel
- Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) für nachhaltige Verpackungen
Fazit
Hersteller können leicht nachvollziehen, wie sie die EU-Detergenzienverordnung einhalten, indem sie Biologische Abbaubarkeit, sichere Inhaltsstoffe, transparente Kennzeichnung und ordnungsgemäße Dokumentation sicherstellen. Für Unternehmen, die fachkundige Beratung suchen, bietet Freyr regulatorische Unterstützung, um bei Rezepturprüfungen, Dossiererstellung, Etiketten- und EU-Ecolabel-Konformität zu helfen und Marken so einen reibungslosen Marktzugang in der EU zu ermöglichen.
