ANVISA: Vereinfachte Vorschriften für Kinderkosmetik. Erfahren Sie mehr.
1 Min. Lesezeit

Der brasilianische Verband für Körperpflege, Parfümerie und Kosmetik (ABIHPEC) kündigte eine regulatorische Revolution für die brasilianische Kosmetikindustrie an. Die Gesundheitsaufsichtsbehörde (ANVISA) hat die Verordnung RDC 07/2015 geändert, um die Vorschriften für Kinderprodukte zu vereinfachen. Mit der geänderten Verordnung entfällt die Verpflichtung, das Produkt vor der Markteinführung zu registrieren. Die Änderungen sind das Ergebnis öffentlicher Konsultationen zu den technischen und administrativen Anforderungen, die für Kosmetikprodukte auf dem brasilianischen Markt gelten.

Die wichtigste Änderung in dem Beschluss ist die Befreiung von Kinderprodukten von der Registrierungspflicht. Nach Angaben der Behörde unterliegen weiterhin Sonnenschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haarglätter und antiseptische Handgels der Registrierungspflicht, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Grund für den Verzicht auf die Registrierung von Kinderprodukten liegt darin, dass es sich um Produkte mit geringem Risiko handelt, sodass eine Registrierung nicht erforderlich ist. Die brasilianische Kosmetikbehörde „ ANVISA “ hat versichert, dass die Änderungen die Sicherheit der Kinder nicht beeinträchtigen werden. Diese Änderung könnte ein Schritt zur Förderung von Innovationen in der brasilianischen Kosmetikindustrie sein.

Der Beschluss RDC 07/2015 war für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung, um Zugang zu hochwertigen Gesundheitsprodukten zu erhalten. Auch die brasilianische Körperpflegeindustrie wird von den Änderungen profitieren, da dadurch eine Reihe neuartiger Produkte auf den Markt kommen wird. Laut der brasilianischen Gesundheitsaufsichtsbehörde ( ANVISA) werden zudem die Verwaltungsverfahren vereinfacht, und die brasilianische Branche wird sich im Hinblick auf Produkte mit geringem Risiko letztendlich an die globale Industrie angleichen. Die Änderungen werden die Notwendigkeit einer verstärkten Marktüberwachung unterstreichen.

Die Änderungen sollen sich ausschließlich auf die Verwaltungsverfahren auswirken, nicht auf die technischen Verfahren. Das bedeutet, dass die Hersteller weiterhin die technischen Anforderungen der „ ANVISA “ gemäß RDC 15/15 erfüllen müssen.

Um mit den Änderungen der Branchenvorschriften Schritt zu halten, empfiehlt es sich, sich an einen Experten für Kosmetikrecht unter reach zu wenden, um einen erfolgreichen Markteintritt zu gewährleisten. Halten Sie die Vorschriften ein. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Abonnieren Sie den Freyr-Blog

Datenschutzerklärung