Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) Südkoreas passt seine Sicherheitsstandards für Kosmetika an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für kosmetische Inhaltsstoffe an. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Sicherheit von Kosmetikprodukten zu erhöhen und den Rechtsrahmen für kosmetische Inhaltsstoffe zu vereinfachen. Die aktualisierten Vorschriften gelten für alle Kosmetika, die in Südkorea hergestellt, importiert und vertrieben werden.
Einem Bericht zufolge soll nach der Aktualisierung der Vorschriften der zulässige Konzentrationsgrenzwert für umstrittenere Chemikalien gesenkt werden, darunter die folgenden fünf Konservierungsstoffe:
- Methylisothiazolinon (MIT)
- Dimethyloxazolidin
- p-Chlor-m-kresol
- Chlorophen
- Propionsäure und ihre Salze
Die Entscheidung, die Konzentration von MIT zu ändern, dient ausschließlich der Verringerung der Zahl allergieauslösender Vorfälle. Sie steht im Einklang mit der EU-Verordnung (EG) 2017/1224, die im Jahr 2018 in Kraft getreten ist.
Darüber hinaus plant die Behörde außerdem, die Vorschriften für Inhaltsstoffe in der folgenden Produktkategorie zu verschärfen.
1. Haarfärbemittel und Seifen
Die vorgeschlagenen Aktualisierungen enthalten zudem eine Liste der neu zugelassenen Inhaltsstoffe für Haarfärbemittel sowie deren festgelegte Konzentrationsgrenzwerte. Die Änderungen stehen im Einklang mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, um sicherzustellen, dass der prozentuale Anteil der in den Produkten verwendeten Inhaltsstoffe unbedenklich ist. Die Liste der eingeschränkten Inhaltsstoffe und ihrer Konzentrationsgrenzwerte lautet wie folgt:
- 2-Amino-3-hydroxypyridin (1,0 %)
- 4-Amino-m-kresol (1,5 %)
- Hydroxypropyl-bis(N-hydroxyethyl-phenylendiamin)-HCl (0,4 %)
- 5-Amino-6-chlor-o-kresol (0,5 %)
- 6-Hydroxyindol (0,5 %)
- Hydroxyethyl-4,5-diaminopyrazolsulfat (3,0 %)
- Hydroxybenzomorpholin (1,0 %)
Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen zudem Standardtests und -methoden zur Bestimmung des Gehalts an freien Alkalien in festen Seifen festlegen, die zur Gesichtsreinigung bestimmt sind. Obwohl Seifen derzeit nicht unter das Kosmetikgesetz fallen, sollen sie in den künftigen Vorschriften separat eingestuft werden.
2. Maßgeschneiderte Kosmetik
Maßgeschneiderte Kosmetika werden in den überarbeiteten Vorschriften als „für den individuellen Gebrauch maßgeschneiderte Kosmetika“ definiert. Es wird erwartet, dass die bevorstehenden Vorschriften auch für diese Kosmetikkategorie Regeln zur Festlegung der zulässigen Inhaltsstoffe enthalten werden. Grundsätzlich sind für diese Kategorie alle Inhaltsstoffe zulässig, mit Ausnahme derjenigen, die in den Kosmetiksicherheitsstandards als verboten, eingeschränkt oder funktional aufgeführt sind.
Zudem soll die Verwendung von zwei Stoffen (Salicylsäure und ihre Salze sowie Iodopropynylbutylcarbamat [IPBC]) in Kosmetika, die für Kinder unter 13 Jahren bestimmt sind, verboten werden. Zuvor waren diese Inhaltsstoffe bereits in Kosmetika für Kinder unter 3 Jahren verboten.
Obwohl diese Änderungen am 23. Juli 2019 im Rahmen einer Verwaltungsmitteilung des MFDS veröffentlicht wurden, steht der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht fest. Bis dahin wird Kosmetikherstellern, die einen Markteintritt in Südkorea planen, empfohlen, die Entwicklungen bei den Kosmetiksicherheitsstandards im Auge zu behalten, um einen erfolgreichen Markteintritt und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie informiert.
