GB BPR Übergangszeitraum und Fristen
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Nach dem Brexit am 31. Dezember 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Systems zur Regulierung von Biozidprodukten. Die bestehende EU-Biozidverordnung (EU BPR) wurde in die britische Biozidverordnung (GB BPR) umgewandelt. Die meisten Aspekte der EU-Verordnung „ BPR “ gelten jedoch in unveränderter Form weiterhin im Rahmen der britischen Verordnung „ BPR “.

Hier sind ein paar Neuigkeiten zum GB- BPR:

Tabelle 1 

ZulassungZulassungsinhaber muss seinen Sitz haben inFristen
GroßbritannienVereinigtes Königreich (Großbritannien oder Nordirland)1. Januar 2022
NordirlandNI/EU/EEA/Schweiz1. Januar 2021
EU/EEANI/EU/EEA/Schweiz1. Januar 2021

Ref: https://www.youtube.com/watch?v=BlremnIINIs&feature=youtu.be

  • Laufende Wirkstoffzulassungen und Produktzulassungen bleiben in Großbritannien und Nordirland (NI) bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. (vorbehaltlich der Anforderungen an den Standort)
  • NI orientiert sich weiterhin an der EU
  • Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich haben keine Auswirkungen auf die Biozide.
  • Regeln für die Einrichtung: 

    • GB BPR schreibt vor, dass Inhaber einer Genehmigung im Vereinigten Königreich (einschließlich Nordirland) ansässig sein müssen.
    • Die EU- BPR t, dass Inhaber einer Genehmigung in der EU ansässig sind /EEA. Ein Inhaber einer NI-Genehmigung muss in der EU ansässig sein /EEA/NI
  • Auswirkungen der Niederlassungsvorschriften:

    • Um die Genehmigung zu ändern, müssen Antragsteller einen Antrag auf „administrative Änderung“ einreichen, der auf der Website der Health and Safety Executive (HSE) verfügbar ist.
    • Für Produkte, die bereits auf dem britischen Markt zugelassen sind, wird eine Übergangsfrist von einem (01) Jahr gewährt.
    • Die HSE wird Zeitpläne für die erneute Einreichung in Großbritannien bereitstellen.
    • Die Zulassung neuer Produkte erfolgt auf der Grundlage der Anträge.
    • Für den Markteintritt sowohl in Großbritannien als auch in Nordirland werden zwei (2) Sätze von Zertifikaten ausgestellt, auf denen beide Adressen auf dem Produktetikett angegeben sind.
  • Übergangsregelungen: 

    • Laufende Anträge für Wirkstoffe und Produkte müssen bis zum folgenden Zeitpunkt erneut bei der HSE eingereicht werden:
      • 31. März 2021: Das Vereinigte Königreich übernimmt die Führung
      • 29. Juni 2021, sofern das Vereinigte Königreich nicht federführend ist
    • Es muss ein neues Antragsformular von der HSE-Website verwendet werden
    • Die Datenlücken hervorheben und begründen
    • Keine automatischen Ablehnungsentscheidungen
  • Vertriebswege für Produkte auf dem britischen Markt:

    Für GB:

    • Reichen Sie den Antrag bei der HSE gemäß dem GB- BPR ein oder
    • Beantragen Sie die Zulassung bei der HSE über den uneingeschränkten Zugang (sobald das Produkt in Nordirland zugelassen ist)

    Für NI:

    • Beantragen Sie die Zulassung bei der HSE gemäß der EU- BPR n (national oder MR) oder
    • Beantragen Sie beim „ ECHA “ eine Gewerkschaftszulassung gemäß EU-Recht. BPR
  • Einreichung oder erneute Einreichung von Anträgen und Unterlagen bei GB:

    • Laden Sie das entsprechende Antragsformular von der HSE-Website herunter
    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail an die HSE.
    • Sie erhalten einen Upload-Link mit einer Gültigkeitsdauer von fünf (5) Tagen, über den Sie die für den Antrag erforderlichen Dateien hochladen müssen.

Daher müssen die Genehmigungsinhaber gemäß Tabelle 1 benannt werden und die von der HSE festgelegten Fristen beachten. Die Einhaltung der behördlichen Fristen ist recht komplex und erfordert fundierte Kenntnisse der regionalen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenden Sie sich zur Einhaltung der Vorschriften an einen Experten. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Halten Sie sich stets auf dem neuesten Stand.

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