Jede Änderung am Herstellungsprozess des Wirkstoffs – wie beispielsweise Änderungen an den Anlagen oder Geräten, Änderungen am Syntheseweg usw. – kann sich potenziell auf die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Endarzneimittels auswirken. Um solche Risiken zu vermeiden und die Branche über bewährte Verfahren auf dem Laufenden zu halten, hat die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) (US FDA ) im Rahmen der Verlängerung der „Generic Drug User Fee Amendments“ (GDUFA II) kürzlich einen Leitfaden zu Änderungen an Typ-II-API-Drug-Master-Files (DMFs) nach der Zulassung sowie zu den Einreichungsmechanismen für Inhaber von „Abbreviated New Drug Application“-Zulassungen (ANDA) herausgegeben, die auf solche DMFs verweisen. Obwohl der Leitfaden lediglich zu Kommentierungszwecken dient, enthält er klare Informationen für Arzneimittelhersteller, die nach der Zulassung Änderungen am Herstellungsprozess des Wirkstoffs vornehmen möchten, und erläutert, wie sie diese Änderungen melden und die erforderlichen Informationen dazu an das CDER, das CMER oder das CVM übermitteln müssen.
Gilt dieser Leitfaden für alle Arten von Anträgen auf Zulassung von Arzneimitteln?
Die Leitlinien gelten ausschließlich für Inhaber der unten aufgeführten Antragsarten.
- Zulassungsantrag für ein neues Medikament (NDA)
- Abgekürzter Antrag auf Zulassung eines neuen Arzneimittels (ANDA)
- Antrag auf Zulassung eines neuen Tierarzneimittels (NADA)
- Antrag auf Zulassung eines neuen Tierarzneimittels in verkürzter Form (ANADA)
- Drug Master File (DMF)
- Veterinär-Stammdaten (VMF)
Die Leitlinien gelten nicht für Inhaber von Zulassungsanträgen für Biologika (BLAs) oder für in den BLAs verweisende Master-Files. Außerdem befassen sie sich weder mit komplexen Wirkstoffen noch mit Änderungen nach der Zulassung,
- Peptide, Oligonukleotide und Radiopharmaka
- Aus natürlichen Quellen isolierte Wirkstoffe
- Arzneimittelwirkstoffe, die durch biotechnologische Verfahren hergestellt werden
- Nicht-synthetische Schritte (wie beispielsweise die Fermentation) bei der Herstellung halbsynthetischer Wirkstoffe
Was wird dabei besonders hervorgehoben?
Die Leitlinie bezog sich ausschließlich auf synthetische Wirkstoffe und die synthetischen Schritte bei der Herstellung halbsynthetischer Wirkstoffe. Die Art der Änderungen, für die die Leitlinie gilt, lässt sich wie folgt genau beschreiben:
- Änderungen an Anlagen, Umfang und Ausrüstung im Zusammenhang mit allen Schritten der Wirkstoffherstellung
- Spezifikationsänderungen bei Ausgangsstoffen, Rohstoffen, Zwischenprodukten sowie unfertigen und fertigen Arzneimittelwirkstoffen
- Änderungen im Herstellungsprozess von Kunststoffen
- Änderungen hinsichtlich der Herkunft des Wirkstoffs
- Änderungen am Behälterverschlusssystem für den Wirkstoff
Der Leitfaden behandelt zudem regulatorische Aspekte der Risikobewertung, den Ablauf der Änderungsmeldung sowie die Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen. Für Hersteller, bei denen nach der Zulassung Änderungen an der Herstellung des Wirkstoffs vorgenommen werden, ist es derzeit unerlässlich, einen bewährten Experten für regulatorische Angelegenheiten zu konsultieren, um eine professionelle Bewertung der Änderung und eine vorschriftsmäßige Meldung der Änderung gemäß den vorgeschlagenen Empfehlungen zu gewährleisten. Seien Sie vom ersten Schritt an informiert. Halten Sie die Vorschriften während des gesamten Produktlebenszyklus ein.
