Als einer der wichtigsten Exportbereiche des Vereinigten Königreichs könnte die chemische Industrie hart vom Brexit getroffen werden. Britische Unternehmen stehen bereits im Wettbewerb mit dem amerikanischen und dem asiatischen Markt und stehen unter enormem Druck durch steigende Forschungs- und Entwicklungskosten.
Darüber hinaus besteht eine wachsende Gewissheit, dass die britische Regierung ein neues Regulierungssystem einführen wird. Chemieunternehmen, die ab 2021 weiterhin Geschäfte auf dem britischen Markt machen möchten, müssen sowohl die EU-REACH als auch die UK-REACH einhalten. Britische Unternehmen können keine EU-REACH-Registrierungen behalten, selbst wenn sie diese derzeit befolgen. Sie müssen ihren regulatorischen Compliance-Status auf das neue UK-REACH-System umstellen, um diese Stoffe weiterhin im Vereinigten Königreich herstellen oder dorthin importieren zu können.
Für britische Unternehmen, die derzeit chemische Stoffe in andere EU-Staaten exportieren, gibt es ab 2021 keine Übergangsmaßnahmen. Da britische Unternehmen nicht mehr als innerhalb der EU befindlich gelten, können sie die EU-REACH-Verpflichtungen nicht mehr direkt selbst erfüllen. Die Auswirkungen würden die EU-Kunden treffen, da diese nicht mehr bei britischen Unternehmen einkaufen können, bis dies geregelt ist.
Schließlich ist mit einer Abweichung im System der Rechtsbehelfe zwischen der britischen und der EU-Chemikaliengesetzgebung zu rechnen. Dies bedeutet auch, dass im Vereinigten Königreich wahrscheinlich eine neue Beschlussinstanz geschaffen wird.
Angesichts des aktuellen BREXIT-Szenarios müssen Unternehmen darauf vorbereitet sein, potenzielle regulatorische und verfahrenstechnische Herausforderungen zu bewältigen. Hersteller müssen allen regulatorischen Änderungen proaktiv und umgehend folgen, um ihr Lieferkettenmanagement aufrechtzuerhalten. Sie können sich auch an einen Experten wenden, um die sich ständig weiterentwickelnde regulatorische Landschaft in der EU und im Vereinigten Königreich einzuhalten. Werden Sie jetzt aktiv!
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