Das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat einen Entwurf zur Änderung der Standards für unfaire Kennzeichnungen oder Werbung von Lebensmitteln veröffentlicht. Dieser führt neue Beschränkungen für die Verwendung von pharmazeutischen Produktnamen oder ähnlichen Bezeichnungen bei der Kennzeichnung und Werbung von Lebensmitteln und diätetischen beziehungsweise gesundheitsbezogenen Lebensmitteln ein. Der Vorschlag wurde am 15. Mai 2026 unter der MFDS-Bekanntmachung Nr. 2026-231 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt und zielt darauf ab, zu verhindern, dass Verbraucher Lebensmittel irrtümlich als Arzneimittel wahrnehmen. Nach Angaben des MFDS kann die zunehmende Verwendung von Namen bekannter Pharmazeutika auf Lebensmittel- und Gesundheitsprodukten zu Verwirrung hinsichtlich der Art, der Wirksamkeit oder des Verwendungszwecks solcher Produkte führen. Im Rahmen des geänderten Vorschlags wird die Kennzeichnung oder Werbung, die den Namen eines pharmazeutischen Produkts ganz oder teilweise verwendet, als Form irreführender Darstellung ausdrücklich untersagt. Der Entwurf enthält Beispiele für verbotene Ausdrücke, die den Namen weit verbreiteter Medikamente ähneln. Dazu gehören Verweise, die Behandlungen von Fettleibigkeit und Stoffwechselerkrankungen ähneln, wie „Wegovy“, „Mounjaro“, „Tyzepatid-bezogene Markenverweise“, „Insulin-bezogene Verweise“ und „Ursa-bezogene Namen“, selbst wenn sie teilweise modifiziert oder mit anderen Wörtern kombiniert werden. Die Änderung würde eine neue Bestimmung unter Artikel 2 der Verordnung hinzufügen, die die Verwendung von Namen pharmazeutischer Produkte oder ähnlicher Ausdrücke als Werbung einstuft, durch die Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Verpackungen oder gesundheitsbezogene Lebensmittel als Medizinprodukte wahrgenommen werden könnten. Bei einer Annahme gelten die neuen Anforderungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Verpackungsmaterialien und gesundheitsbezogene Lebensmittel, die nach Inkrafttreten der Verordnung hergestellt, verarbeitet oder importiert werden. Produkte, die bereits vor dem Wirksamkeitsdatum hergestellt, verarbeitet oder importiert wurden, dürfen weiterhin bis zum Ende ihrer jeweiligen Haltbarkeitsdauer verkauft werden. Der Vorschlag spiegelt die anhaltenden Bemühungen Südkoras wider, die Überwachung der Kennzeichnungs- und Werbepraktiken für Lebensmittel zu stärken, und kann Unternehmen dazu verpflichten, ihre Produktmarkenstrategien zu überprüfen, insbesondere wenn Produktnamen auf etablierte Pharmamarken verweisen oder diesen stark ähneln.
Verbrauchernachrichten Region