Das Nationale Amt für landwirtschaftliche Rohstoffe und Lebensmittelstandards (ACFS) hat offiziell eine neue Richtlinie durchgesetzt, die eine strengere Qualitäts- und Sicherheitsdokumentation für alle importierten Erdnusskerne vorschreibt. Die Maßnahme, die am 25. Mai 2026 in Kraft trat, zielt darauf ab, Aflatoxinkontaminationen in importierten landwirtschaftlichen Gütern streng zu überwachen und zu kontrollieren. Im Rahmen der neuen Vorschriften müssen lizenzierte Importeure vor jeder Einfuhr umfassende Nachweise über die Qualitäts- und Sicherheitszertifizierung bei der zuständigen Behörde einreichen. Die obligatorische Dokumentation umfasst: 1. Standardzertifizierung: Eine Kopie des Zertifikats für landwirtschaftliche Rohstoffstandards für Erdnusskerne (TAS 4702-2014) oder eine gleichwertige ausländische Zertifizierung, die nach thailändischem Recht anerkannt ist. 2. Laborprüfberichte: Ein offizieller Analysebericht, der die Gesamtwerte von Aflatoxin (B1, B2, G1 und G2) ausweist und exklusiv von einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor ausgestellt wurde. 3. Handelsrechnung: Die der Fracht beiliegenden Standardhandelsrechnungen. Strengen Strafen bei Nichteinhaltung Das ACFS hat davor gewarnt, dass die Nichteinhaltung dieser Regeln oder die Einreichung falscher Erklärungen und gefälschter Dokumente zu schweren Strafen führen wird. Importeure, die sich nicht daran halten, müssen mit der sofortigen Aussetzung oder dem Entzug ihrer Importlizenzen sowie mit möglichen rechtlichen Schritten nach thailändischem Recht rechnen. Die Verordnung steht im Einklang mit den anhaltenden Bemühungen Thailands, die Lebensmittelsicherheitsstandards zu erhöhen und heimische Verbraucher vor giftigen Pilzkontaminationen zu schützen, die häufig in schlecht gelagerten landwirtschaftlichen Produkten vorkommen.

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Thailand, importierte Erdnusskerne, Qualitäts- und Sicherheitsdokumentation.