Das Ministerium für öffentliche Gesundheit hat am 17. April 2026 den Entwurf der Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit (Nr. 469) B.E. 2569 (2026) gemäß dem Lebensmittelgesetz B.E. 2522 (1979) unterzeichnet. Die Bekanntmachung wartet derzeit auf ihre Veröffentlichung im Royal Gazette, bevor sie in Kraft tritt. Wichtigste Änderungen 1. Durch die neue Bekanntmachung wird die Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit Nr. 355 B.E. 2556 (2013) über Lebensmittel in verschlossenen Behältnissen aufgehoben. 2. Lebensmittel in hermetisch verschlossenen Behältnissen gelten aufgrund der erforderlichen Prozesse zur Keimabtötung oder -hemmung weiterhin als Lebensmittel mit hohem Risiko, für die definierte Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten. 3. Abschnitt 3(2) der bisherigen Vorschrift wurde gestrichen. Produkte, die zuvor unter diesen Abschnitt fielen, müssen nun den entsprechenden produktspezifischen Bekanntmachungen entsprechen. 4. Die überarbeitete Verordnung führt Klarstellungen zur Wasseraktivität (aw) ein, um diese an internationale Best Practices für die mikrobiologische Kontrolle anzupassen. Die mikrobiologischen Anforderungen für: Säurearme Konserven, Angesäuerte Lebensmittel sowie Lebensmittel mit einem pH-Wert von 4,6 oder niedriger wurden zugunsten einer besseren Klarheit und Konsistenz überarbeitet. 5. Die bestehenden Anforderungen an Sterilisation und Säuerung für säurearme und angesäuerte Lebensmittel bleiben unverändert. 6. Spezifische Grenzwerte und Bestimmungen für Konservierungsstoffe, Kaliumnitrit, Natriumnitrit, Kaliumnitrat und Natriumnitrat wurden entfernt, da diese bereits in separaten Zusatzstoffverordnungen geregelt sind. 7. Die Verpackungsvorschriften wurden aktualisiert, um sie an Thailands Vorschriften für Lebensmittelbehälter anzupassen. Wichtige Anforderungen bleiben jedoch bestehen, darunter: Keine Spuren von Blei, Rost oder schädlicher Farbe im Inneren der Behälter. Innen sind nur Lack- oder Zinnüberchzüge zulässig. Stahlbehälter müssen den direkten Kontakt mit Lebensmitteln, Leckagen oder Wölbungen verhindern. 8. Hersteller und Importeure müssen zusammengefasste Vorschriften zur guten Herstellungspraxis (GMP) einhalten, die Folgendes abdecken: Lebensmittelproduktionsmethoden, Anforderungen an die Ausrüstung sowie Bedingungen für die Lebensmittellagerung. 9. Die Verpflichtung zur Angabe des „Fleischgewichts“ in den Produktstandards wurde aufgehoben, da Validierungsstudien zur Sterilisation den Fleischgehalt bereits über F₀-Wert-Bestimmungen berücksichtigen. 10. Die Kennzeichnungsanforderungen wurden angepasst, um sie mit Thailands Lebensmittelkennzeichnungsverordnungen in Einklang zu bringen: Die Angabe des Abtropfgewichts ist nur für Produkte erforderlich, bei denen Flüssigkeit von festen Bestandteilen getrennt werden kann. Bestimmungen bezüglich Ausnahmen für reine Exportprodukte wurden nach der Streichung von Abschnitt 3(2) überarbeitet. Bestehende Lebensmittelregistrierungs- und Kennzeichnungszertifikate, die unter der alten Verordnung ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und gelten nach der neuen Bekanntmachung als konform. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Royal Gazette in Kraft.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Thailand, Hermetisch versiegelte Lebensmittel, MoPH (Nr. 469) B.E. 2569