Das Gesundheitsministerium der Ukraine hat die Verordnung Nr. 203 erlassen, die umfangreiche Änderungen der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, Nährwertangaben, gesundheitsbezogene Angaben und die Anreicherung von Lebensmitteln einführt. Die Änderungen zielen darauf ab, die ukrainische Lebensmittelgesetzgebung mit den Anforderungen der Europäischen Union in Einklang zu bringen, insbesondere für Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, Lebensmittelzusatzstoffe und gesundheitsbezogene Angaben. Wichtige Aktualisierungen umfassen: 1. Die Klarstellung, dass die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel nicht für Arzneimittel gelten. 2. In Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe verwendet werden, die gemäß den aktualisierten Anhängen ausdrücklich zugelassen sind. 3. In der EU zugelassene Novel Foods dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, wenn sie den ukrainischen gesetzlichen Anforderungen und den EU-Registrierungsbedingungen entsprechen. 4. Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Lebensmittelenzyme, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, müssen der aktualisierten Lebensmittelgesetzgebung der Ukraine und den entsprechenden EU-angepassten Standards entsprechen. 5. Die Einführung von täglichen Höchstmengen für bestimmte Vitamine, darunter: Vitamin B1: 100 mg, Vitamin B2: 40 mg, Vitamin B12: 100 µg, Vitamin C: 1000 mg, Vitamin K: 200 µg. 6. Die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln dürfen die von der EFSA festgelegten Höchstmengen (Tolerable Upper Intake Levels, ULs) oder sichere Einnahmemengen nicht überschreiten. 7. Es wurden neue zugelassene Inhaltsstoffformen hinzugefügt, darunter: Calcifediol-Monohydrat, Nicotinamid-Ribosidchlorid, Magnesium-L-Threonat, chromangereicherte Hefe, organisches Silizium (Monomethylsilantriol). 8. Bestimmte Inhaltsstoffe wurden als Novel Foods anerkannt. 9. Die Einführung eines neuen Anhangs mit weiteren Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen sind. 10. Aktualisierte Kennzeichnungs- und Werbevorschriften verbieten Angaben zur Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten für Nahrungsergänzungsmittel. 11. Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) dürfen nur verwendet werden, wenn sie der ukrainischen Gesetzgebung und den entsprechenden von der EU zugelassenen Angaben entsprechen. 12. Einführung einer neuen zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe für Kohlenhydratlösungen zur Unterstützung der Ausdauerleistung bei hochintensivem Training bei trainierten Erwachsenen. Aktualisierte Angaben für EPA/DHA, Magnesium, Zink und Protein. 13. Überarbeitete Anforderungen an Angaben wie „Ohne zugesetzten Zucker“. 14. Neue Beschränkungen eingeführt für: Grüntee-Extrakte, die EGCG enthalten, Monacoline aus Rotschimmelreis. 15. Bestimmte Stoffe sind in Lebensmitteln nun verboten, darunter: Aloe-Emodin, Emodin, Danthron, Ephedra-Präparate, Extrakte aus Yohimberinde. 16. Aktualisierte Definitionen und Klassifizierungsanforderungen für Darreichungsformen von Nahrungsergänzungsmitteln, einschließlich Tabletten, Gummies, Kautabletten, Pulver, Brausetabletten, Kapseln und Weichkapseln.

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Ukraine, Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung, Verordnung Nr. 203, nährwertbezogene Angabe, gesundheitsbezogene Angabe.